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Finanzblog

Notizen zur Finanzpolitik


01. September 2010

Auf scharfe Kritik des Städte- und Gemeindebundes sind die bisher bekannt gewordenen Pläne der Kommission des Bundesfinanzministers zur Reform der Kommunalfinanzen gestoßen, der auch Niedersachsens Innenminister Schünemann angehört. Demnach ist vorgesehen, die Gewerbesteuer abzuschaffen und sie durch ein kommunales Hebesatzrecht an der Einkommens- und Körperschaftssteuer und eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer zu ersetzen. Nach dem sog. "Prüfmodell" der Kommission ist ferner geplant, auch den heutigen festen Anteil der Kommunen an der Einkommenssteuer künftig wegfallen zu lassen. Was diese Pläne bedeuten würden, hat der Städte und Gemeindebund schon mal berechnet: Für 2010 würde der Wegfall der Gewerbesteuer bundesweit zu kommunalen Einnahmeausfällen von rund 26 Mrd. € führen. Der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer macht im laufenden Jahr etwa 21 Mrd. € aus. Ersetzt werden soll dieses einerseits durch einen von den Kommunen über den Hebesatz selbst festzulegenden Anteil an der Einkommenssteuer, die nach Schätzung des kommunalen Spitzenverbandes rund 27 Mrd. bringen würde – also eine Steuererhöhung von 6 Mrd. €. Nach einem kommunalen Anteil an der Körperschaftssteuer von ca. 5,7 Mrd. € klafft in den Kassen der Kämmerer gegenüber dem bisherigen System jedoch ein Loch von 14 Mrd. €. Um so viel müsste bei Aufkommensneutralität also der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer erhöht werden – Geld, das bisher in die Kassen des Bundes und der Länder fließt. Da Bund und Länder aber auch von der Abschaffung der Gewerbesteuer profitieren würden, da mit ihr auch die bisherige Anrechenbarkeit auf Einkommens- und Unternehmenssteuern wegfiele, fiele das Defizit bei Bund und Ländern geringer als 14 Mrd. € aus, läge aber immer noch bei rund 5,3 Mrd. €. Zusammenfassend lässt sich also nicht nur feststellen, dass Steuerrecht kompliziert ist, sondern auch, dass die Gemeindefinanzkommission einerseits das Loch in den Haushalten von Bund und Ländern um 5,3 Mrd. € vergrößern will. Und andererseits die Steuerlast in erheblichem Umfang weg von den Unternehmen hin zu den Einkommenssteuer zahlenden Bürgerinnen und Bürgern verlagern will.

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30. August 2010

Rund 1,8 Milliarden € will die Bundesregierung durch Streichung des Rentenversicherungsbeitrags für Hartz-IV-Bezieherinnen und -bezieher einsparen. Damit werden wieder einmal die Kommunen und BeitragszahlerInnen zusätzlich belastet. Aufgrund der Zahlungen des Bundes in die Rentenkassen haben Hartz IV-EmpfängerInnen bisher jährlich einen Rentenanspruch von 2,09 € erworben. Fällt dieser Rentenanspruch künftig weg, steigt automatisch der Anspruch auf Altersgrundsicherung in gleicher Höhe. Diese zahlt jedoch nicht der Bund, sondern die ohnehin durch die schwarz-gelbe Bundesregierung arg gebeutelten Kommunen.

Natürlich fehlen die bisherigen 1,8 Mrd. € des Bundes auch in der Rentenkasse. Da Finanzminister Schäuble die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung kaum heraufsetzen wird – dann wäre ja die ganze Sparerei selbst für den Bund witzlos – müssen für das zusätzliche Loch in der Rentenkasse die BeitragszahlerInnen aufkommen. Das macht 0,1% des Beitragssatzes aus, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor geht.

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23. August 2010

Sage und schreibe 140 Seiten umfasst die Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Steuerverwaltungen zum Umgang mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Eingeführt wurde der ermäßigte Satz einst, um das Existenzminimum besser zu stellen. Inzwischen ist man von diesem Grundsatz aber nicht nur bei den Hotelübernachtungen oder der von der CSU durchgesetzten Besserstellung von Fahrten mit Bergbahnen und Skiliften abgewichen. Die Liste der Ausnahmen gleicht insgesamt einem Kuriositätenkabinett. Einige Beispiele: Schweineohren unterliegen dem verminderten Steuersatz von 7%; sind sie jedoch getrocknet, gelten sie als Tierfutter, das mit 19% besteuert wird. Trüffel werden mit 7% besteuert, es sei denn, sie sind mit Essig zubereitet, dann werden 19% fällig. Genau aufpassen müssen beispielsweise Betreiber einer "Wurstbude". Verzehrt man seine Currywurst vor Ort, sind 7% Mehrwertsteuer fällig; nimmt man sie mit, sind es 19%. Es werden daher immer wieder Bestrebungen laut, diesen Dschungel zu durchforsten.

Die radikalste Lösung wäre zweifellos die vollständige Abschaffung des verminderten Mehrwertsteuersatzes. Würde man das aufkommensneutral umsetzen, könnte die Mehrwertsteuer insgesamt auf 16% sinken. Da Menschen mit geringem Einkommen einen höheren als den durchschnittlichen Anteil ihres Geldes für Produkte mit vermindertem Steuersatz ausgeben, müsste hier ein Sozialausgleich geschaffen werden (z.B. durch Erhöhung der Hartz IV-Sätze), der nach Durchschnittsberechnungen bei etwa 3,40 €/Monat liegt. Der Aufwand, der bisher bei Unternehmen und Finanzverwaltung für den Umgang mit den zwei Steuersätzen getrieben werden muss, liegt sicher deutlich höher, als die jährlich rund 254 Mio. €, die dafür fällig würden.

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21. August 2010

Nach dem Willen der niedersächsischen Unternehmerverbände (UVN) und der Niedersächsischen Industrie- und Handelskammer (NIHK) soll die Gewerbesteuer "reformiert", faktisch aber doch wohl im Wesentlichen abgeschafft werden. Mit ihrer Forderung nach einem kommunalen Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer und Erhöhung des Anteils der Kommunen an der Umsatzsteuer, stoßen die Wirtschaftsvertreter jedenfalls in das Horn derer, die derzeit auf Bundesebene die Abschaffung dieser wichtigsten kommunalen Steuer vorantreiben. Wie bei Wirtschaftsverbänden nicht unüblich, wird großes Geschütz aufgefahren: Der Aufschwung, ja sogar der gesamte Wirtschaftsstandort sei gefährdet, meint NIHK-Geschäftsführer Michael Zeinert. Kommunen, die angesichts ihrer klammen Kassen über eine Erhöhung des Hebesatzes nachdenken, provozierten eine Abwanderung von Betrieben. Das ist natürlich Blödsinn! Da die Gewerbesteuer bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer berücksichtigt wird, verändert sich die Gesamtbelastung nicht. Man wolle die Gewerbesteuer nicht ganz abschaffen, erklärten die Unternehmerverbände, sondern es gehe lediglich darum, die Einnahmen der Kommunen verlässlicher zu gestalten.

Mit der gleichzeitigen Forderung auf die Besteuerung von Kosten (gemeint sind damit die jetzt schon als Besteuerungsgrundlage dienenden gezahlten Zinsen, Pachten, etc.) zu verzichten, kommt genau das jedoch der Quadratur des Kreises gleich. Schließlich sind es gerade diese, den natürlicherweise schwankenden Gewinn der Unternehmen ergänzenden Besteuerungsgrundlagen, die zur Verlässlichkeit beitragen. Der Forderung, künftig alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform gleich zu behandeln, kann ich nur zustimmen. Schließlich ist es nicht einsehbar, dass z.B. Freiberufler bisher nichts zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur beitragen.

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19. August 2010

Die ungerechte schwarz-gelbe Steuerpolitik, wirtschaftlich Starke zu entlasten und dafür bei den weniger Begüterten hinzulangen, wird auch beim Vorschlag der CDU-FDP-regierten Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur Reform der Grundsteuer deutlich. Künftig solle die Bemessungsgrundlage einheitlich bei 20 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und zusätzlich 2 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt werden, schlagen die Finanzminister der genannten Länder vor. Der Wert der Immobilie soll überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden. Bei gleichbleibenden Steuereinnahmen bedeutet das, dass hochwertige Immobilien in attraktiven Lagen künftig weniger zahlen, während die Belastung für Immobilien mit einfachem Standard und für Mietwohnungen deutlich steigen müssen. Da die Grundsteuer in den Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt wird, ginge diese Reform deutlich zu deren Lasten. Der Villenbesitzer im Zooviertel von Hannover dagegen profitiert.

Eine Reform der Grundsteuer ist notwendig geworden, da der Bundesfinanzhof ihre Berechnung auf der Grundlage der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hatte, weil diese den aktuellen Wert einer Immobilie nicht mehr widerspiegeln (siehe dazu Blog-Beitrag vom 13.08.10). Jenseits der steuerpolitischen Frage der Umverteilung von Arm zu Reich darf bezweifelt werden, ob es nach diesem Urteil verfassungsgemäß wäre, den Wert einer Immobilie und damit auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Nutzers völlig außer Acht zu lassen. Unser Vorschlag (siehe 13.08.) ist fast genauso einfach zu handhaben wie der Vorschlag der schwarz-gelben Südländer - aber wesentlich gerechter.

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16. August 2010

Nach der dramatischen Steuerschätzung im Mai diesen Jahres hat die FDP noch posaunt, der Staat habe Geld wie Heu und lediglich ein Ausgabenproblem. Außer den Aufschlag der Blau-Gelben aus Schleswig-Holstein aufzugreifen, die bei den Zahlungen an die Kirchen sparen wollen, hat die FDP in Niedersachsen bisher keinen einzigen konkreten Sparvorschlag gemacht. Da ist es schon ein politisches Armutszeugnis über das widersprüchliche FDP-Chaos, wenn jetzt doch höhere Einnahmen angestrebt werden, so richtig der Ansatz in der Sache ja ist. Natürlich geht es dabei aber wieder nur um ideologische FDP-Klientel-Unterstützung.

Die Wettzocker sollen nach dem Willen der niedersächsischen FDP nämlich nun den Landeshaushalt sanieren. Man müsse auch private Anbieter von Sportwetten, die bisher nach dem aktuellen Glücksspiel-Staatsvertrag keine Wetten anbieten dürfen, wieder zulassen, fordert FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Um 150 – 200 Mio. Euro höhere Einnahmen erwartet Dürr dadurch für den Landeshaushalt.

Der Vorschlag Dürrs, private Sportwettenanbieter zuzulassen, könnte aus finanzpolitischer Sicht außerdem schnell nach hinten los gehen. Mit der Liberalisierung von Sportwetten dürfte das staatliche Wettmonopol, aus dem etwa 50% der Spieleinsätze bei Lotto, Toto, Bingo-Lotto, etc. an gemeinnützige Zwecke fließen, kaum noch zu halten sein. Dieses Wettmonopol wird mit der Eindämmung der Suchtgefahr begründet. Niemand dürfte glaubhaft vertreten können, dass das Suchtpotenzial bei Lotto höher ist als bei Sportwetten.  Fazit: Das war mal wieder Nichts!

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13. August 2010

Die Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte ist nicht verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Finanzgericht, in seiner Entscheidung vom 11.08.2010 festgestellt.

Die Münchner Richter bemängeln, dass die veralteten Einheitswerte in Westdeutschland aus den 1960er Jahren und in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahre 1935  nicht mehr den aktuellen Wert einer Immobilie wiedergeben. Viele Ausstattungsmerkmale, die heute den Wert eines Hauses ausmachen, habe es seinerzeit noch gar nicht gegeben. Auf der anderen Seite könne eine damals moderne Ausstattung heute nur noch als einfach eingestuft werden, argumentiert der Bundesfinanzhof. Eine solche Entscheidung zeichnet sich seit Jahren ab, denn bereits 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht für die bis dato ebenfalls auf der Grundlage der Einheitswerte ermittelte Erbschaftssteuer festgestellt, dass diese Ermittlungsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.

Wir haben in einem im Mai eingebrachten Landtags-Antrag vorgeschlagen, künftig den Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer heran zu ziehen und mit einem zusätzlichen Flächenfaktor besonders flächenintensive Bauweisen zu belasten, um gleichzeitig flächensparendes Bauen entlasten zu können. Diese Berechungsgrundlage bildet den aktuellen Wert ab und ist einfach zu handhaben, weil Bodenrichtwerte bereits weitestgehend im Internet abrufbar sind. Die niedersächsischen Gemeinden als Begünstigte der Grundsteuer könnten sich auf dieser Berechnungsgrundlage auch die 23 Millionen € sparen, die sie bisher jährlich für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage der Grundsteuer durch die Finanzämter an den Finanzminister überweisen. Ein Thema, das lange Zeit eher was für steuerpolitische Feinschmecker war, bekommt durch die neuerliche Gerichtsentscheidung auf jeden Fall Dynamik.

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11. August 2010 

Der Niedersächsische Städtetag drückt bei der Strukturreform der niedersächsischen Städte und Landkreise auf`s Tempo. Bis 2016 solle die notwendige Reform umgesetzt sein, forderte Städtetagspräsident Ulrich Mädge, zugleich Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg. Sein Stellvertreter, Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingbiel, fordert die Städte und Gemeinden auf, sich intensiv an diesem Diskussionsprozess zu beteiligen. Grundlage der Diskussion soll nach Meinung der Städtetags-Granden ein Mitte Juli veröffentlichtes Gutachten des Berliner Instituts für Staats- und Europawissenschaften (Prof. Joachim Jens Hesse) im Auftrag des niedersächsischen Innenministers zur Kommunalstruktur in Niedersachsen sein. Dieses Gutachten mag zu manchen diskussionswürdigen Ergebnissen kommen, ob es jedoch als Blaupause einer Gebietsstrukturreform taugt, kann getrost bezweifelt werden. Der (Struktur)-Reformbedarf wird zum Teil anhand von Parametern beurteilt, die durch eine Gebietsreform bestenfalls marginal geändert werden können (z.B. die Arbeitslosenquote, Deckungsfähigkeit des kommunalen Haushalts, Anteil der ArbeitnehmerInnen, die im eigenen Landkreis arbeiten etc). Dagegen fehlen in diesem Gutachten klare Aussagen zur künftigen Aufgabenverteilung zwischen dem Land und den Kommunen, insbesondere den Landkreisen. Entsprechend werden auch keine Aussagen zu anzustrebenden Größenordnungen getroffen. Durch das fast vollständige Außer-Acht-Lassen der gemeindlichen Ebene ist das Gutachten zudem unvollständig.

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03. August 2010

Haushaltskonsolidierung geht auf jeden Fall anders! So knapp kann die Bewertung der Haushaltsklausur der Landesregierung vom 1. und 2.8.10 ausfallen. Lediglich 410 Mio. € und damit weniger als ¼ des auf rund 1,9 Mrd. € bezifferten Konsolidierungsbedarfs zur Erreichung der 2011 geplanten Nettoneuverschuldung von 1,95 Mrd. € sind als echte Haushaltskonsolidierung zu bezeichnen. 345 Mio. € soll eine 2 %ige Rasenmäherkürzung bei den Ministerien bringen. Der größte Brocken dieser "globalen Minderausgabe" ist die um ein halbes Jahr verzögerte Neueinstellungen von Lehrkräften. Angesichts der ohnehin schlechten Unterrichtsversorgung eine völlig falsche Maßnahme. Besonders kritikwürdig sind darüber hinaus auch die Kürzungen der Behindertenhilfe um 30,5 Mio. € und erhebliche Einschnitte bei der Erwachsenenbildung. Ausdrücklich loben kann man die Landesregierung für das Aufgreifen unseres Vorschlags, die Grunderwerbssteuer auf 4,5% zu erhöhen, was dem Land ca. 65 Mio. € höhere Einnahmen bringt. Der überwiegende Teil der angeblichen Konsolidierungsleistung, etwa 1,5 Mrd. €, besteht aus Buchhaltertricks und dem Verscherbeln von Tafelsilber. Das einzige mit dem diese Landesregierung geizt sind Ideen.

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04. August 2010

Ausdrücklich bestätigen wollte es Ministerpräsiden Mc Allister bei der Pressekonferenz am 2.8. zur Haushaltsklausur der Landesregierung zwar nicht, dennoch ist es naheliegend, dass mit der beschlossenen "Vermögensaktivierung" von 300 Mio. € der Verkauf von VW-Anteilen des Landes gemeint ist. Um seine faktische Sperrminorität bei VW nicht zu verlieren, muss das Land seinen jetzigen 20,01%-igen VW-Anteil auf jeden Fall behalten. Das sei auf jeden Fall vorgesehen, betonte Finanzminister Möllring vor der Presse. Den Landesanteil an VW halten und trotzdem Aktien verkaufen; wie soll das gehen? Nun, man hofft, dass durch die Fusion mit dem tief in den roten Zahlen befindlichen Autobauer Porsche der prozentuale Landesanteil an VW steigt. Experten halten das jedoch für mindestens unsicher. Sollte der Landesanteil an VW durch die Fusion mit Porsche tatsächlich steigen, müsste dieses Geschäft auf jeden Fall 2011 abgeschlossen werden, wenn es dem Haushalt nutzen soll. Eine weitere erhebliche Unsicherheit. Wohlmeinend könnte man dieses Vorhaben Haushaltspolitik nach dem Prinzip Hoffnung nennen. "Dilettantische Lufbuchung" dürfte als Bewertung dieses Vorhabens wohl eher die treffende Begrifflichkeit sein. 

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05. August.2010

926 Mio. € und damit rund die Hälfe ihrer Konsolidierung des Haushalts 2011 will die  Landesregierung mit dem Verkauf und der Auflösung von Landesvermögen abdecken. Dafür sollen 20 Mio. € zusätzlich aus dem Agrarstrukturfonds entnommen werden, um weitere 29 Mio. € wird die Versorgungsrücklage für pensionierte Beamtinnen und Beamte geschröpft. Der 50 Mio. € schwere Innovationsfond soll aufgelöst werden. Aus dem Verkauf von Stammkapital der Nord/LB sollen 280 Mio. € kommen und 300 Mio. € sind aus der sog. Vermögensaktivierung also dem Verkauf von Beteiligungen des Landes eingeplant. Da das Land neben seinen VW-Anteilen und der Salzgitter AG kaum über Vermögen verfügt das veräußerbar wäre, ist bisher unklar, woher das Geld aus der Vermögensaktivierung eigentlich kommen soll. Haushaltspolitik nach dem Prinzip Hoffnung also. Weil der Finanzminister den (teilweisen) Verkauf von Salzgitter bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Klausurergebnisse bereits ausgeschlossen hat, bliebe demnach nur noch VW-Anteile in das Haushaltsloch zu stopfen (siehe dazu gesonderten Blog-Beitrag). Schließlich soll auch die 2009 gegen geltendes Haushaltsrecht aufgebaute allgemeine Rücklage, in der sich Ende 2010 noch 247 Mio. € an nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen befinden werden, geschröpft werden. Der Verkauf von Vermögen ist jedenfalls kein wirklicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 glatter Selbstbetrug, denn Tafelsilber kann man bekanntermaßen nur einmal verscherbeln. 

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30. Juni 2010

Das Defizit der öffentlichen Haushalte ist im ersten Quartal deutlich angestiegen, meldete das Statistische Bundesamt am 30. Juni. Demnach klaffte im ersten Vierteljahr bei Bund, Ländern und Gemeinden zwischen Einnahmen und Ausgaben eine Lücke von 47,3 Mrd. €. Das Defizit fiel damit um 13,5 Mrd. € höher aus, als im ersten Quartal des Vorjahres. Ursächlich für dieses inzwischen schon als Krater zu bezeichnende Haushaltsloch ist ein Einnahmerückgang bei allen staatlichen Ebenen um 5,3%. Besonders davon sind der Bund (-5,4%)  und die Kommunen (-3,5%) betroffen, während die Ländereinnahmen mit einem Minus von 0,1% noch einigermaßen stabil blieben. Gleichzeitig sind die Ausgaben des Staates in den ersten 3 Monaten des laufenden Jahres gegenüber dem ersten Quartal 2009 um 2,9% gestiegen. Nicht zuletzt aufgrund höherer Sozialkosten liegen die Gemeinden mit einem Ausgaben-Plus von 5,6% deutlich über dem Schnitt.

Grundsätzliche Veränderungen zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen forderte deshalb auch der Deutsche Landkreistag. "In der vom Bundesfinanzminister eingerichteten Gemeindefinanzkommission müssten daher dringend Antworten gefunden werden, wie die Kommunen gestärkt und ihre Abhängigkeit von Zuweisungen des Bundes und der Länder verringert werden könne, fordert Landkreistags-Präsident Hans-Jörg Duppre in einer Pressemitteilung vom 30.06. Viele Kommunen müssten bereits ihr Personal über Kassenkredite bezahlen, so Duppre weiter.

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23. Juni 2010

In meinem Beitrag vom 7. April hatte ich dazu aufgerufen die Kampagne von campact e.V. gegen die Kopfpauschale und für ein gerechtes Gesundheitssystem zu unterstützen.

Mittlerweile ist die Kopfpauschale auch Dank des großen Protestes vieler Menschen gescheitert. Über 134.000 Unterschriften gegen die Kopfpauschale kamen innerhalb kürzester Zeit zusammen. Hier ein kurzer Film über die vielfältigen Aktionen gegen die Kopfpauschale:

 

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16. Juni 2010  

Wessen Interessen vertritt eigentlich noch die FDP? Diese Frage stellt sich nicht nur angesichts ihrer Umfragewerte von aktuell 5%. Wenn selbst der Interessenverband der Steuervermeider, namens Bund der Steuerzahler, inzwischen für eine Vermögensabgabe eintritt, ist es um die blau-gelben Steuersenkungsideologen zu Recht mittlerweile sehr einsam geworden. "Wir denken, dass angesichts der Zumutungen, die auf die Bürger zukommen, auch die herangezogen werden sollen, die in den letzten Jahren von Steuerreformen besonders profitiert haben", zitiert DPA am 15.06. den Hamburger Landeschef des Steuerzahlerbundes, Frank Neubauer. Die Vermögensabgabe sei allein schon aufgrund der "politischen Hygiene" erforderlich, meint Neubauer. Inzwischen fühlt sich offenbar die Haute Volaute selbst unwohl, wenn sich ihre politische pressure-group in Berlin immer neue Vergünstigungen einfallen lässt, während bei den Ärmsten der Armen immer weiter gekürzt und gestrichen wird. Wer hätte das gedacht?

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11. Juni 2010

Die Gründe für die Verschiebung der Kabinettsklausur, bei der die Niedersächsische Landesregierung vorgeblich ihre Konsolidierungsvorschläge für den kommenden Haushalt erarbeiten wollte, auf Anfang August sind nicht überzeugend. Offensichtlich sind die bisherigen Vorschläge aus den Ministerien weiterhin so unzureichend, dass es für die Schließung der Milliarden-Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben keine plausiblen Vorschläge gibt. Aber: Auch über die Sommerpause wird es kein Manna regnen. Es wird Zeit, dass die Landesregierung endlich ihre Hausaufgaben macht. Wir jedenfalls gehen mit gutem Beispiel voran und haben ein grünes Haushaltskonzept mit gerechten Einsparungen, klaren Schwerpunktsetzungen für Kinder und Bildung und notwendigen Einnahmeverbesserungen zur Konsolidierung der Landesfinanzen erarbeitet, welches wir in der nächsten Woche vorstellen werden.

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08. Juni 2010 

Nach der Zahl der Geburtshilfestationen zu urteilen, gibt es in Niedersachsen jedenfalls kein Demografieproblem. Während Bayern mit mehr als der 1,5-fachen Bevölkerung wie Niedersachsen mit 36 Geburtshilfestationen auskommt, sind es zwischen Ems und Elbe 85. Baden-Württemberg, das immerhin ebenfalls knapp 3 Millionen mehr Einwohner hat als wir, kommt mit 30 Stationen für die Geburtshilfe aus. Auch in anderen Bereichen leisten wir uns zu viele kleine Krankenhausstationen, meint der Landesrechnungshof in seinem Ende Mai veröffentlichten Jahresbericht. Das Sozialministerium müsse daher eine vorausschauende Krankenhausplanung betreiben und die notwendigen Konzentrationsprozesse in der niedersächsischen Krankenhauslandschaft voran treiben, da die Vielzahl der kleinen Abteilungen und auch der kleinen Krankenhäuser insgesamt höhere Behandlungskosten verursachen, monieren die Rechnungsprüfer. Das Land finanziert zwar nicht die Behandlungskosten, wohl aber die Investitionen der Krankenhäuser. Als Beleg für die ihrer Ansicht nach zu kleinteilige Krankenhauslandschaft führt der Rechnungshof die gegenüber Niedersachsen dünner besiedelten Länder Sachsen-Anhalt  mit 49.200 Einwohnern pro Krankenhaus und Brandenburg mit 54.300 Einwohnern pro Krankenhaus an.

In Niedersachsen versorgt ein Krankenhaus etwa 41.000 Menschen. Statt selbst zu planen, überlässt es das Sozialministerium offenbar den Betreibern der Krankenhäuser selbst zu entscheiden, wann ein Krankenhaus oder eine Fachabteilung noch wirtschaftlich ist. Dass sich Bürgermeister und Landräte jedoch schwer damit tun, rechtzeitig zu erkennen, wann ihr kleines kommunales Klinikum bzw. eine bestimmte Fachabteilung wirtschaftlich nicht mehr zu halten sind, liegt auf der Hand.

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07. Juni 2010 

Niedersachsen hat offenbar völlig uneitle Finanzbeamte. Nur so ist es wohl zu erklären, dass der inzwischen auch für Ärzte lukrative Beauty- und Anti-Aging-Markt offenbar bisher nicht im Focus der Steuerprüfer stand. Auf diese Weise ist dem Staat mutmaßlich eine nicht unerhebliche Summe an Umsatzsteuer entgangen, weil Ärztinnen und Ärzte, die diese "Beauty-Leistungen" im weitesten Sinne anbieten, dafür offenbar nur sehr unzureichend Umsatzsteuern abführen. Darüber hinaus seien die aufgrund dieser Leistungen bar vereinnahmten Rechnungen vielfach nicht in die Gewinnermittlung der Ärztinnen und Ärzte eingegangen, kritisiert der Landesrechnungshof in seinem jüngsten Jahresbericht und empfiehlt den Steuerprüfern, sich in den Arzt- und Zahnarztpraxen künftig genauer umzusehen.

Zum Hintergrund: Wer zum Arzt geht, um sich dort die Grippe, den eingeklemmten Ischias-Nerv oder sonstige bei den Krankenkassen abrechenbare Gebrechen behandeln zu lassen, bringt dem Arzt / der Ärztin keine Umsatzsteuer ein. Bei Zahnbehandlungen wird es dann schon etwas komplizierter: Wird der kariöse Zahn etwa mit einer Keramikfüllung gestopft, die von den Krankenkassen nicht bezahlt wird, ist diese Leistung umsatzsteuerpflichtig. Diese Umsatzsteuer muss selbstverständlich vom Arzt tatsächlich auch vereinnahmt und vor allem an das Finanzamt abgeführt werden. Der Keramik-Zahn und andere sogenannte individuelle Gesundheits (IGeL)-Leistungen, wie etwa Schönheits-OPs, tragen der Ärzteschaft nach Schätzungen des Landesrechnungshofes rund 1 Mrd. € ein; etwa ein Fünftel davon wird bar abgerechnet.

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02. Juni 2010

Die von der Landesregierung mit viel Brimborium 2005 vollzogene Privatisierung der landeseigenen Häfen zur Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) ist gescheitert. Dieses Fazit lässt sich eindeutig aus dem am 15. Mai vorgestellten Bericht des Landesrechnungshofes ziehen. Die niedersächsischen Häfen sollten wirtschaftlicher werden und sogar völlig ohne Zuschüsse des Landes für die laufenden Betriebskosten auskommen, versprach der damalige Wirtschaftsminister Hirche. Tatsächlich passiert ist das Gegenteil: Von 13 Mio. € in 2006, über 10,6 Mio. € in 2007, 10,4 Mio. € in 2008 und 20,8 Mio. € in 2009  wird der Finanzbedarf aus der Landeskasse voraussichtlich 15,5 Mio. € im laufenden Jahr betragen.

Um die politische Pleite zu kaschieren hat sich das nach wie vor von FDP-Privatisierungsideologen geführte Wirtschaftsministerium eines Tricks bedient: Statt, wie bisher, die Bauunterhaltungsmaßnahmen, im Wesentlichen also die Unterhaltungsbaggerungen in den Häfen, aus den laufenden Zuschüssen an NPorts zu finanzieren, werden sie nunmehr aus den Investitionsförderungsmitteln des Wirtschaftsministeriums bezahlt. Formal konnten die Zuschüsse an NPorts so natürlich sinken. Unterhaltungsmaßnahmen als Investitionen laufen zu lassen, ist schon eine sehr seltsame Investitions-Definition. Jedes wirklich private Unternehmen, das so handelte, bekäme dafür von den Steuerprüfern des Finanzministers völlig zu Recht die rote Karte gezeigt.

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01. Juni 2010 

Ein typischer Sander: Das Land ist zwar nicht zuständig und trotzdem überweist das Umweltministerium einigen Privatleuten auf ausdrücklichen Geheiß des Ministers knapp 10.000 € für die Sanierung von Uferabbrüchen an der Fulda. Ganz nach dem typischen FDP-Motto: Die Vorteile (Wohnen am Fluss, vermutlich idyllisch) privatisieren und die Kosten der Allgemeinheit aufbürden.

Im Einzelnen: Weil es an ihrem Grundstück Uferabbrüche des Flusses Fulda (vereint sich in Hannoversch-Münden mit der Werra zur Weser) gab, streiten sich mehrere Anlieger seit 20 Jahren mit dem Bund als Unterhaltungspflichtigem der Bundeswasserstraße über die Beseitigung der Abbrüche. Da die Uferabbrüche jedoch weder von der Schifffahrt verursacht wurden, noch diese oder den Wasserabfluss behindern, sind nach geltendem Wasserrecht die Anlieger selbst verantwortlich. Denen kam dann 2008/2009 die Idee, sich an den niedersächsischen Umweltminister Sander zu wenden. Ob die Fulda-Anwohner Mitglieder der FDP sind oder welcher andere Umstand Herrn Sander bewogen hat, sich persönlich dieses Themas anzunehmen, schreiben die Prüfer des Landesrechungshofes, die diesen Fall in ihrem jüngsten Jahresbericht aufgedeckt haben, nicht. Wie dem auch sei: Sander fuhr hin. Im Gepäck einen Vermerk eines zuständigen Referenten, der ihn eindeutig darauf aufmerksam machte, dass keine Zahlungsverpflichtung oder –veranlassung der öffentlichen Hand und schon gar nicht des Landes Niedersachsen bestehe. Dieser und weitere Vermerke interessieren Herrn Sander jedoch nicht. "Auch wenn ich die Argumentation zu akzeptieren habe, bitte ich darum, dass den betroffenen Anwohnern mit geringem Aufwand geholfen wird", zitiert der Landesrechungshof eine handschriftliche Notiz des Ministers. Und die wurde dann ja auch zu Lasten des Steuerzahlers gewährt. Und das geht nicht! Da drängt sich der Verdacht der Veruntreuung auf. Wenn der Minister Gutes tun und Geld verschenken will, dann bitte nur aus eigener Tasche. Das werde ich jedenfalls im Ausschuss beantragen.

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