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7. November 2011

Ermittlungen nach Todesfall in Cuxhaven

Am 26.10.2011 ereignete sich im Kreishaus in Cuxhaven ein tragischer Zwischenfall. Nachdem ein 47 Jahre alter Mann im Kreishaus randaliert und Anwesende mit zwei Eisenstangen bedroht hatte, schoss ein herbeigeeilter 25jähriger Polizist auf ihn und verletzte ihn tödlich am Oberkörper. Die Polizei Cuxhaven übertrug die Ermittlungen der genauen Umstände des Todes des 47jährigen aus Gründen der Neutralität auf die Polizeiinspektion Delmenhorst. Diese gehört allerdings zu selben Polizeidirektion wie die Polizeiinspektion Cuxhaven, nämlich zur PD Oldenburg. Von Seiten der Staatsanwaltschaft aus fand eine solche Übertragung allerdings nicht statt. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Stade geführt, zu deren Bereich auch Cuxhaven gehört. Da Polizisten auch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind und dienstlich sehr eng mit den jeweiligen Staatsanwaltschaften zusammen arbeiten, wäre es nach Auffassung von Beobachterinnen und Beobachtern denkbar, auch im staatsanwaltschaftlichen Bereich die Ermittlungen auf eine andere Behörde zu übertragen. Fraglich ist, warum die Ermittlungen überhaupt noch andauern, da der Leitende Oberstaatsanwalt Hartmut Nitz bereits am Morgen des 27.10.2011 öffentlich die Einschätzung äußerte, dass es sich um eine Notwehrlage gehandelt habe und so ein wesentliches Ermittlungsergebnis bereits öffentlich vorweg nahm.

 

Wir fragen die Landesregierung daher:

1. Warum wurden die polizeilichen Ermittlungen nicht auf eine Polizeiinspektion außerhalb der PD Oldenburg, z.B. aus dem Raum der PD Lüneburg, übertragen?

2. Warum wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht auf eine Staatsanwaltschaft außerhalb des Landesgerichtsbezirks Stade übertragen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die sehr zeitnahe öffentliche Beurteilung des Sachverhaltes durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Nitz in Hinblick auf eine Gefährdung der Objektivität und Neutraiität der staatsanwaltlichen und polizeilichen Ermittlungen?

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