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Auf rund 27,5 Milliarden Euro beziffert die Bundesregierung die von den Energiekonzernen zum 31. Dezember 2008 gebildeten steuerfreien Rückstellungen für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und den erforderlichen Rückbau der Kernkraftwerke (Deutscher Bundestag, Drs. 17/1866). Die E.ON AG, Betreiber u. a. der niedersächsischen Atomkraftwerke Grohnde und Unterweser, hat demnach rund 12,2 Milliarden Euro Rückstellungen gebildet, die Gesamtrückstellungen der RWE AG, die in Niedersachsen das Atomkraftwerk Lingen betreibt, belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf knapp 9,5 Milliarden Euro.
Die Rückstellungen konnten steuerfrei gebildet werden und haben zum Zeitpunkt ihrer Bildung den Gewinn und damit die Steuerschuld der Unternehmen geschmälert. Gemäß bundesstaatlicher Finanzverteilung stehen den Ländern 50 % der Einnahmen aus der Körperschaftsteuer zu, die auf die Länder verteilt wird, in denen das abführende Unternehmen Betriebsstätten unterhält. Der mit den hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem europäischen Wettbewerbsrecht mindestens zweifelhaften steuerfreien Rückstellungen von den Atomkonzernen bis zum Ende des Jahres 2008 erzielte monetäre Vorteil wird vom Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft e. V. auf rund 20,1 Milliarden Euro beziffert.
Nicht zuletzt aufgrund dieser Bevorzugung der Atomkonzerne, aber auch aufgrund der Befürchtung, die von den Konzernen in andere Projekte investierten Rückstellungen könnten im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten tatsächlich überhaupt nicht zweckentsprechend zur Verfügung stehen, fordern u. a. Umweltverbände seit Langem die Bildung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Rückstellungen eingebracht werden.
Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 13. April 2011 berichtete, kommt der Bundesrech-nungshof zu der Einschätzung, dass es keine Erkenntnis darüber gebe, ob die Höhe der Rückstellungen für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung des Atommülls überhaupt ausreichen oder anderseits gegebenenfalls zu hoch seien. Der Bund könne die Angemessenheit der Höhe der Rückstellungen nicht überprüfen, da das fachlich dazu befähigte Bundesamt für Strahlenschutz nicht über die erforderlichen Auskunftsrechte gegenüber den Energiekonzernen verfüge. Die Finanzbehörden der Länder, die über entsprechende Auskunftsrechte verfügten, seien andererseits dazu fachlich nicht in der Lage, bemängelte der Bundesrechnungshof.
Wir fragen die Landesregierung:
1. In welcher Höhe sind dem Land Niedersachsen bisher Steuereinnahmen aufgrund der Steuerfreiheit der Rückstellungen der Atomkonzerne entgangen?
2. Wie hoch sind die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung der niedersächsischen Atomkraftwerke Unterweser, Grohnde und Emsland sowie der bereits stillgelegten Atomkraftwerke Lingen und Stade, und wonach bemisst sich diese Höhe?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Angemessenheit der Höhe der von E.ON und RWE für Entsorgung und Rückbau der Atomkraftwerke Grohnde, Unterweser, Lingen und Stade gebildeten Rückstellungen?