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1. Dezember 2010

Wahlkampfkasse der Landesregierung?

In den vergangenen Jahren ist es übliche Praxis der Haushaltsführung der Landesregierung geworden, „Rücklagen“ zu bilden, die tatsächlich keine sind. Als Rücklage nach Lesart des Finanzministers wird jener Teil der mit der Verabschiedung der jeweiligen Haushalte erteilten Ermächtigung zur Aufnahme neuer Schulden bezeichnet, der im entsprechenden Haushaltsjahr nicht benötigt wird. So wurden etwa im Haushaltsjahr 2009 nicht jene 2,3 Milliarden Euro an neuen Krediten benötigt, die die Landtagsmehrheit dem Finanzminister eingeräumt hat, sondern tatsächlich rund 1 Milliarde Euro weniger. Dieses in Wahrheit überhaupt nicht vorhandene Geld wurde als Rücklage verbucht und in den Haushalten 2010 und 2011 als Quasieinnahme zur Begrenzung der Neuver-schuldung eingesetzt. Kritiker halten diese Praxis für einen klaren Verstoß gegen das Jährlichkeitsgebot der Haushaltsführung.

Für das laufende Haushaltsjahr 2010 prognostizierte der Arbeitskreis Steuerschätzung in seiner Sitzung vom 2. bis 4. November 2010 dem Land Steuermehreinnahmen von 915 Millionen Euro gegenüber den bisherigen im Nachtragshaushalt 2010 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2010 bis 2014 getroffenen Annahmen. Nach Abzug des Anteils der Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs kann der Finanzminister mit Mehreinnahmen für die Landeskasse von 795 Millionen Euro rechnen. Diese Mehreinnahmen könnten vollständig zur Senkung der Nettoneuverschuldung genutzt werden. Genau dieses plant der Finanzminister jedoch offenbar nicht - weder im Haushaltsjahr 2010 noch im Haushaltsjahr 2011. Stattdessen sollen erneut „Rücklagen“ gebildet werden, die in den Folgejahren zur rechnerischen Begrenzung der Nettoneuverschuldung genutzt werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind aktuell die „Rücklagen“ aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen des Haushaltsjahres 2009 und früherer Jahre?

2. Wie hoch wird nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung die tatsächliche Aufnahme neuer Schulden im Jahr 2010 ausfallen?

3. Wie wird die nach der Novembersteuerschätzung zu erwartende Steuermehreinnahme im Haushalt 2010 im Einzelnen verwendet?

Zusätzliche Information

Antwort der Landesregierung