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30. August 2010
Rund 1,8 Milliarden € will die Bundesregierung durch Streichung des Rentenversicherungsbeitrags für Hartz-IV-Bezieherinnen und -bezieher einsparen. Damit werden wieder einmal die Kommunen und BeitragszahlerInnen zusätzlich belastet. Aufgrund der Zahlungen des Bundes in die Rentenkassen haben Hartz IV-EmpfängerInnen bisher jährlich einen Rentenanspruch von 2,09 € erworben. Fällt dieser Rentenanspruch künftig weg, steigt automatisch der Anspruch auf Altersgrundsicherung in gleicher Höhe. Diese zahlt jedoch nicht der Bund, sondern die ohnehin durch die schwarz-gelbe Bundesregierung arg gebeutelten Kommunen.
Natürlich fehlen die bisherigen 1,8 Mrd. € des Bundes auch in der Rentenkasse. Da Finanzminister Schäuble die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung kaum heraufsetzen wird – dann wäre ja die ganze Sparerei selbst für den Bund witzlos – müssen für das zusätzliche Loch in der Rentenkasse die BeitragszahlerInnen aufkommen. Das macht 0,1% des Beitragssatzes aus, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor geht.
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23. August 2010
Sage und schreibe 140 Seiten umfasst die Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Steuerverwaltungen zum Umgang mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Eingeführt wurde der ermäßigte Satz einst, um das Existenzminimum besser zu stellen. Inzwischen ist man von diesem Grundsatz aber nicht nur bei den Hotelübernachtungen oder der von der CSU durchgesetzten Besserstellung von Fahrten mit Bergbahnen und Skiliften abgewichen. Die Liste der Ausnahmen gleicht insgesamt einem Kuriositätenkabinett. Einige Beispiele: Schweineohren unterliegen dem verminderten Steuersatz von 7%; sind sie jedoch getrocknet, gelten sie als Tierfutter, das mit 19% besteuert wird. Trüffel werden mit 7% besteuert, es sei denn, sie sind mit Essig zubereitet, dann werden 19% fällig. Genau aufpassen müssen beispielsweise Betreiber einer "Wurstbude". Verzehrt man seine Currywurst vor Ort, sind 7% Mehrwertsteuer fällig; nimmt man sie mit, sind es 19%. Es werden daher immer wieder Bestrebungen laut, diesen Dschungel zu durchforsten.
Die radikalste Lösung wäre zweifellos die vollständige Abschaffung des verminderten Mehrwertsteuersatzes. Würde man das aufkommensneutral umsetzen, könnte die Mehrwertsteuer insgesamt auf 16% sinken. Da Menschen mit geringem Einkommen einen höheren als den durchschnittlichen Anteil ihres Geldes für Produkte mit vermindertem Steuersatz ausgeben, müsste hier ein Sozialausgleich geschaffen werden (z.B. durch Erhöhung der Hartz IV-Sätze), der nach Durchschnittsberechnungen bei etwa 3,40 €/Monat liegt. Der Aufwand, der bisher bei Unternehmen und Finanzverwaltung für den Umgang mit den zwei Steuersätzen getrieben werden muss, liegt sicher deutlich höher, als die jährlich rund 254 Mio. €, die dafür fällig würden.
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21. August 2010
Nach dem Willen der niedersächsischen Unternehmerverbände (UVN) und der Niedersächsischen Industrie- und Handelskammer (NIHK) soll die Gewerbesteuer "reformiert", faktisch aber doch wohl im Wesentlichen abgeschafft werden. Mit ihrer Forderung nach einem kommunalen Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer und Erhöhung des Anteils der Kommunen an der Umsatzsteuer, stoßen die Wirtschaftsvertreter jedenfalls in das Horn derer, die derzeit auf Bundesebene die Abschaffung dieser wichtigsten kommunalen Steuer vorantreiben. Wie bei Wirtschaftsverbänden nicht unüblich, wird großes Geschütz aufgefahren: Der Aufschwung, ja sogar der gesamte Wirtschaftsstandort sei gefährdet, meint NIHK-Geschäftsführer Michael Zeinert. Kommunen, die angesichts ihrer klammen Kassen über eine Erhöhung des Hebesatzes nachdenken, provozierten eine Abwanderung von Betrieben. Das ist natürlich Blödsinn! Da die Gewerbesteuer bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer berücksichtigt wird, verändert sich die Gesamtbelastung nicht. Man wolle die Gewerbesteuer nicht ganz abschaffen, erklärten die Unternehmerverbände, sondern es gehe lediglich darum, die Einnahmen der Kommunen verlässlicher zu gestalten.
Mit der gleichzeitigen Forderung auf die Besteuerung von Kosten (gemeint sind damit die jetzt schon als Besteuerungsgrundlage dienenden gezahlten Zinsen, Pachten, etc.) zu verzichten, kommt genau das jedoch der Quadratur des Kreises gleich. Schließlich sind es gerade diese, den natürlicherweise schwankenden Gewinn der Unternehmen ergänzenden Besteuerungsgrundlagen, die zur Verlässlichkeit beitragen. Der Forderung, künftig alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform gleich zu behandeln, kann ich nur zustimmen. Schließlich ist es nicht einsehbar, dass z.B. Freiberufler bisher nichts zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur beitragen.
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19. August 2010
Die ungerechte schwarz-gelbe Steuerpolitik, wirtschaftlich Starke zu entlasten und dafür bei den weniger Begüterten hinzulangen, wird auch beim Vorschlag der CDU-FDP-regierten Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur Reform der Grundsteuer deutlich. Künftig solle die Bemessungsgrundlage einheitlich bei 20 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und zusätzlich 2 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt werden, schlagen die Finanzminister der genannten Länder vor. Der Wert der Immobilie soll überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden. Bei gleichbleibenden Steuereinnahmen bedeutet das, dass hochwertige Immobilien in attraktiven Lagen künftig weniger zahlen, während die Belastung für Immobilien mit einfachem Standard und für Mietwohnungen deutlich steigen müssen. Da die Grundsteuer in den Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt wird, ginge diese Reform deutlich zu deren Lasten. Der Villenbesitzer im Zooviertel von Hannover dagegen profitiert.
Eine Reform der Grundsteuer ist notwendig geworden, da der Bundesfinanzhof ihre Berechnung auf der Grundlage der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hatte, weil diese den aktuellen Wert einer Immobilie nicht mehr widerspiegeln (siehe dazu Blog-Beitrag vom 13.08.10). Jenseits der steuerpolitischen Frage der Umverteilung von Arm zu Reich darf bezweifelt werden, ob es nach diesem Urteil verfassungsgemäß wäre, den Wert einer Immobilie und damit auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Nutzers völlig außer Acht zu lassen. Unser Vorschlag (siehe 13.08.) ist fast genauso einfach zu handhaben wie der Vorschlag der schwarz-gelben Südländer - aber wesentlich gerechter.
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16. August 2010
Nach der dramatischen Steuerschätzung im Mai diesen Jahres hat die FDP noch posaunt, der Staat habe Geld wie Heu und lediglich ein Ausgabenproblem. Außer den Aufschlag der Blau-Gelben aus Schleswig-Holstein aufzugreifen, die bei den Zahlungen an die Kirchen sparen wollen, hat die FDP in Niedersachsen bisher keinen einzigen konkreten Sparvorschlag gemacht. Da ist es schon ein politisches Armutszeugnis über das widersprüchliche FDP-Chaos, wenn jetzt doch höhere Einnahmen angestrebt werden, so richtig der Ansatz in der Sache ja ist. Natürlich geht es dabei aber wieder nur um ideologische FDP-Klientel-Unterstützung.
Die Wettzocker sollen nach dem Willen der niedersächsischen FDP nämlich nun den Landeshaushalt sanieren. Man müsse auch private Anbieter von Sportwetten, die bisher nach dem aktuellen Glücksspiel-Staatsvertrag keine Wetten anbieten dürfen, wieder zulassen, fordert FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Um 150 – 200 Mio. Euro höhere Einnahmen erwartet Dürr dadurch für den Landeshaushalt.
Der Vorschlag Dürrs, private Sportwettenanbieter zuzulassen, könnte aus finanzpolitischer Sicht außerdem schnell nach hinten los gehen. Mit der Liberalisierung von Sportwetten dürfte das staatliche Wettmonopol, aus dem etwa 50% der Spieleinsätze bei Lotto, Toto, Bingo-Lotto, etc. an gemeinnützige Zwecke fließen, kaum noch zu halten sein. Dieses Wettmonopol wird mit der Eindämmung der Suchtgefahr begründet. Niemand dürfte glaubhaft vertreten können, dass das Suchtpotenzial bei Lotto höher ist als bei Sportwetten. Fazit: Das war mal wieder Nichts!
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13. August 2010
Die Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte ist nicht verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Finanzgericht, in seiner Entscheidung vom 11.08.2010 festgestellt.
Die Münchner Richter bemängeln, dass die veralteten Einheitswerte in Westdeutschland aus den 1960er Jahren und in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahre 1935 nicht mehr den aktuellen Wert einer Immobilie wiedergeben. Viele Ausstattungsmerkmale, die heute den Wert eines Hauses ausmachen, habe es seinerzeit noch gar nicht gegeben. Auf der anderen Seite könne eine damals moderne Ausstattung heute nur noch als einfach eingestuft werden, argumentiert der Bundesfinanzhof. Eine solche Entscheidung zeichnet sich seit Jahren ab, denn bereits 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht für die bis dato ebenfalls auf der Grundlage der Einheitswerte ermittelte Erbschaftssteuer festgestellt, dass diese Ermittlungsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.
Wir haben in einem im Mai eingebrachten Landtags-Antrag vorgeschlagen, künftig den Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer heran zu ziehen und mit einem zusätzlichen Flächenfaktor besonders flächenintensive Bauweisen zu belasten, um gleichzeitig flächensparendes Bauen entlasten zu können. Diese Berechungsgrundlage bildet den aktuellen Wert ab und ist einfach zu handhaben, weil Bodenrichtwerte bereits weitestgehend im Internet abrufbar sind. Die niedersächsischen Gemeinden als Begünstigte der Grundsteuer könnten sich auf dieser Berechnungsgrundlage auch die 23 Millionen € sparen, die sie bisher jährlich für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage der Grundsteuer durch die Finanzämter an den Finanzminister überweisen. Ein Thema, das lange Zeit eher was für steuerpolitische Feinschmecker war, bekommt durch die neuerliche Gerichtsentscheidung auf jeden Fall Dynamik.
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11. August 2010
Der Niedersächsische Städtetag drückt bei der Strukturreform der niedersächsischen Städte und Landkreise auf`s Tempo. Bis 2016 solle die notwendige Reform umgesetzt sein, forderte Städtetagspräsident Ulrich Mädge, zugleich Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg. Sein Stellvertreter, Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingbiel, fordert die Städte und Gemeinden auf, sich intensiv an diesem Diskussionsprozess zu beteiligen. Grundlage der Diskussion soll nach Meinung der Städtetags-Granden ein Mitte Juli veröffentlichtes Gutachten des Berliner Instituts für Staats- und Europawissenschaften (Prof. Joachim Jens Hesse) im Auftrag des niedersächsischen Innenministers zur Kommunalstruktur in Niedersachsen sein. Dieses Gutachten mag zu manchen diskussionswürdigen Ergebnissen kommen, ob es jedoch als Blaupause einer Gebietsstrukturreform taugt, kann getrost bezweifelt werden. Der (Struktur)-Reformbedarf wird zum Teil anhand von Parametern beurteilt, die durch eine Gebietsreform bestenfalls marginal geändert werden können (z.B. die Arbeitslosenquote, Deckungsfähigkeit des kommunalen Haushalts, Anteil der ArbeitnehmerInnen, die im eigenen Landkreis arbeiten etc). Dagegen fehlen in diesem Gutachten klare Aussagen zur künftigen Aufgabenverteilung zwischen dem Land und den Kommunen, insbesondere den Landkreisen. Entsprechend werden auch keine Aussagen zu anzustrebenden Größenordnungen getroffen. Durch das fast vollständige Außer-Acht-Lassen der gemeindlichen Ebene ist das Gutachten zudem unvollständig.
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05. August.2010
926 Mio. € und damit rund die Hälfe ihrer Konsolidierung des Haushalts 2011 will die Landesregierung mit dem Verkauf und der Auflösung von Landesvermögen abdecken. Dafür sollen 20 Mio. € zusätzlich aus dem Agrarstrukturfonds entnommen werden, um weitere 29 Mio. € wird die Versorgungsrücklage für pensionierte Beamtinnen und Beamte geschröpft. Der 50 Mio. € schwere Innovationsfond soll aufgelöst werden. Aus dem Verkauf von Stammkapital der Nord/LB sollen 280 Mio. € kommen und 300 Mio. € sind aus der sog. Vermögensaktivierung also dem Verkauf von Beteiligungen des Landes eingeplant. Da das Land neben seinen VW-Anteilen und der Salzgitter AG kaum über Vermögen verfügt das veräußerbar wäre, ist bisher unklar, woher das Geld aus der Vermögensaktivierung eigentlich kommen soll. Haushaltspolitik nach dem Prinzip Hoffnung also. Weil der Finanzminister den (teilweisen) Verkauf von Salzgitter bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Klausurergebnisse bereits ausgeschlossen hat, bliebe demnach nur noch VW-Anteile in das Haushaltsloch zu stopfen (siehe dazu gesonderten Blog-Beitrag). Schließlich soll auch die 2009 gegen geltendes Haushaltsrecht aufgebaute allgemeine Rücklage, in der sich Ende 2010 noch 247 Mio. € an nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen befinden werden, geschröpft werden. Der Verkauf von Vermögen ist jedenfalls kein wirklicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 glatter Selbstbetrug, denn Tafelsilber kann man bekanntermaßen nur einmal verscherbeln.
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04. August 2010
Ausdrücklich bestätigen wollte es Ministerpräsiden Mc Allister bei der Pressekonferenz am 2.8. zur Haushaltsklausur der Landesregierung zwar nicht, dennoch ist es naheliegend, dass mit der beschlossenen "Vermögensaktivierung" von 300 Mio. € der Verkauf von VW-Anteilen des Landes gemeint ist. Um seine faktische Sperrminorität bei VW nicht zu verlieren, muss das Land seinen jetzigen 20,01%-igen VW-Anteil auf jeden Fall behalten. Das sei auf jeden Fall vorgesehen, betonte Finanzminister Möllring vor der Presse. Den Landesanteil an VW halten und trotzdem Aktien verkaufen; wie soll das gehen? Nun, man hofft, dass durch die Fusion mit dem tief in den roten Zahlen befindlichen Autobauer Porsche der prozentuale Landesanteil an VW steigt. Experten halten das jedoch für mindestens unsicher. Sollte der Landesanteil an VW durch die Fusion mit Porsche tatsächlich steigen, müsste dieses Geschäft auf jeden Fall 2011 abgeschlossen werden, wenn es dem Haushalt nutzen soll. Eine weitere erhebliche Unsicherheit. Wohlmeinend könnte man dieses Vorhaben Haushaltspolitik nach dem Prinzip Hoffnung nennen. "Dilettantische Lufbuchung" dürfte als Bewertung dieses Vorhabens wohl eher die treffende Begrifflichkeit sein.
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03. August 2010
Haushaltskonsolidierung geht auf jeden Fall anders! So knapp kann die Bewertung der Haushaltsklausur der Landesregierung vom 1. und 2.8.10 ausfallen. Lediglich 410 Mio. € und damit weniger als ¼ des auf rund 1,9 Mrd. € bezifferten Konsolidierungsbedarfs zur Erreichung der 2011 geplanten Nettoneuverschuldung von 1,95 Mrd. € sind als echte Haushaltskonsolidierung zu bezeichnen. 345 Mio. € soll eine 2 %ige Rasenmäherkürzung bei den Ministerien bringen. Der größte Brocken dieser "globalen Minderausgabe" ist die um ein halbes Jahr verzögerte Neueinstellungen von Lehrkräften. Angesichts der ohnehin schlechten Unterrichtsversorgung eine völlig falsche Maßnahme. Besonders kritikwürdig sind darüber hinaus auch die Kürzungen der Behindertenhilfe um 30,5 Mio. € und erhebliche Einschnitte bei der Erwachsenenbildung. Ausdrücklich loben kann man die Landesregierung für das Aufgreifen unseres Vorschlags, die Grunderwerbssteuer auf 4,5% zu erhöhen, was dem Land ca. 65 Mio. € höhere Einnahmen bringt. Der überwiegende Teil der angeblichen Konsolidierungsleistung, etwa 1,5 Mrd. €, besteht aus Buchhaltertricks und dem Verscherbeln von Tafelsilber. Das einzige mit dem diese Landesregierung geizt sind Ideen.
