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Erfahrungen mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Bis zum 28. Dezember 2009 hatten die EU-Mitgliedsländer die EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist es, einen einheitlichen gemeinsamen Markt in Europa herzustellen und Hindernisse zwischen den Mitgliedsländern abzubauen. Während die Befürworter die Dienstleistungsrichtlinie als einen wesentlichen Bestandteil der Lissabon-Strategie betrachten und darin einen Wohlfahrtsgewinn sehen, befürchten die Kritiker, dass bereits erreichte Umwelt-, Sozial- und Verbraucherstandards unterlaufen werden könnten. Insbesondere das Prinzip des Herkunftslandes nährt Zweifel am ausreichenden Schutz nationaler Standards. Konkret waren mit der Umsetzung der EU-Richtlinie die Bundesländer in Deutschland betraut: Die Länder hatten u. a. sogenannte Einheitliche Ansprechpartner zu benennen und zu überprüfen, welche Richtlinien und Bestimmungen sich nicht mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbaren ließen (Normenscreening). Am 15. Dezember 2009 verabschiedete der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner (NEAG) (Drs. 16/1730). Danach nehmen in Niedersachsen Landkreise, kreisfreie Städte, große selbstständige Städte und das Wirtschaftsministerium diese Aufgabe war.
Eine Schwierigkeit der EU-Dienstleistungsrichtlinie besteht auch darin, dass Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nicht klar definiert sind. Insofern kann es dazu kommen, dass an sich öffentliche Aufgaben, sofern sie privatisiert bzw. im Rahmen von Public Private Partnership teilprivatisiert werden oder wurden, auch unter die Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie fallen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung das sogenannte Normenscreening in Niedersachsen durchgeführt?
2. Welche ersten Erfahrungen hat Niedersachsen mit den Einheitlichen Ansprechpartnern auf kommunaler Ebene bislang gemacht? In welcher Form ist die flächendeckende Einrichtung kommunal erfolgt, und welche Rückmeldungen aus der Wirtschaft gab es bisher?
3. Inwieweit kann die EU-Dienstleistungsrichtlinie negative Auswirkungen auf bereits erfolgte oder geplante Privatisierungen bzw. PPP-Teilprivatisierungen von bisher staatlichen Aufgaben haben?