

31. März 2010
Klarer Rückzug: In den vergangenen Wochen hieß es immer, die Banken sollten an den Kosten dieser Finanzkrise beteiligt werden. Ein Abend im Kanzleramt jedoch hat gereicht, und die Koalition verabschiedet sich sang- und klanglos von diesem vollmundigen Versprechen. Während sich die Banken die Hände reiben, für die Finanzkrise nicht mehr zur Verantwortung gezogen zu werden, müssen die Steuerzahlerinnen und -zahler sich verschaukelt fühlen: Alle zahlen die Zeche der Finanzkrise, nur die Banken selber nicht. Wenn FDP-Chef Guido Westerwelle sagt, die Finanzkrise dürfe nicht auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen werden, Finanzminister Wolfgang Schäuble zur Ausgestaltung der Bankenabgabe jedoch sagt, man wolle damit für künftige Risiken vorsorgen, dann heißt das: Bei Schwarz-Gelb klaffen Reden und Handeln weit auseinander. Die Wählerinnen und Wähler dürften sich getäuscht fühlen.
Unbestritten macht ein Fonds für die Bewältigung künftiger Krisen Sinn. Und es ist schlicht konsequent, diesen Fonds mit einer Bankenabgabe zu speisen. Wo aber bleibt der angekündigte finanzielle Beitrag der Finanzbranche für die Kosten der von ihr verursachten Finanzkrise? Das meint Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik in der grünen Bundestagsfraktion. Ich kann ihm da nur zustimmen!
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29. März 2010
Hannovers Oberbürgermeister Weil zu den Steuersenkungen, welche allein die Stadt Hannover jedes Jahr 13 bis 14 Millionen Euro kosten:
"In Berlin sind finanzpolitische Geisterfahrer unterwegs, die sogar schon die Verkehrsregeln bestimmen dürfen"
Dem ist nichts hinzuzufügen.
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22. März 2010
Im März-Plenum hat die Landtagsmehrheit eine Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes beschlossen, wonach für die so genannte Eindeutschung von Namen zukünftig Gebühren erhoben werden können. Dabei sollen die Gebühren aber ausdrücklich nur von Ausländern, nicht aber von Spätaussiedlern erhoben werden.
Der Bundesgesetzgeber, der für das Personenstandsgesetz zuständig ist, bejaht im Gegensatz dazu bei beiden Fallgruppen ein öffentliches Interesse an der Gebührenfreiheit. Also sowohl dann, wenn aus Mariem Maria werden soll, als auch dann, wenn aus Wladimir Waldemar werden soll. Beide Gruppen werden gleich behandelt. Dies fordert der Bundesgesetzgeber, und dies fordert die Grüne Fraktion. Nicht so die Landesregierung, welche behauptet, das Ganze hätte damit zu tun, dass die Namenswahl bei Aussiedlern mehr oder weniger gezwungen erfolgt sei und bei Ausländern ganz rechtmäßig erfolgt sei. Das überzeugt uns nicht. Für uns ist eine solche Unterteilung eher ein Rückfall in das deutsche Blutsrecht bei Staatsbürgerschaftsbestimmungen. Wir finden, ebenso gut kann man diese sehr besondere Integrationsgeste von Ausländern, wenn sie ihren Namen eindeutschen wollen, auch entsprechend honorieren. Uns geht es dabei aber gar nicht um die Gebühren. Wenn die Landesregierung der Meinung ist, dass die Kommunen hierdurch zusätzliche Einnahmen haben sollen, dann wäre das auch mit uns durchaus zu machen, aber nicht mit dieser Differenzierung. Also: Wenn schon, dann beide oder keiner! So jedenfalls kann man das nicht regeln.
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18. März 2010
Der Bund stiehlt sich weiter aus der Finanzierung der Unterkunftskosten von Hartz IV-EmpfängerInnen, indem der Bundesanteil auf 23% gesenkt wird. Das hat der Bundestag am 16. März in namentlicher Abstimmung mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossen. Nach den Belastungen durch das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz und der Änderung der Besteuerung von Funktionsverlagerungen, geht der Berliner Raubzug durch die kommunalen Kassen also munter weiter.
Die Städte und Landkreise werden bei den Unterkunftskosten gleich mehrfach in die Zange genommen: Die maue Konjunktur lässt nicht nur die kommunalen Steuereinnahmen wegbrechen, sondern auch die Arbeitslosigkeit und damit die Zahl der Berechtigten steigen. Gleichzeitig sind die Heizkosten aufgrund des kalten und langen Winters und wieder anziehender Energiepreise deutlich gestiegen. Die daraus erwachsenden Mehrbelastungen für die Kommunen belaufen sich nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages bundesweit auf rund 1,8 Milliarden Euro. Zur Kompensation dieser Lasten hätte der Bundesanteil eigentlich auf 35,9% steigen müssen.
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15. März 2010
Zur Frage der Organisation der Finanzverwaltung herrscht Konfusion: Innenminister Schünemann lässt seine Stabstelle Verwaltungsmodernisierung auf Beschluss des Kabinetts an einem Konzept zur Neuorganisation der Finanzverwaltung mit dem Aufbau einer zweistufigen Verwaltungsstruktur und Zusammenlegung von Finanzämtern arbeiten. Gleichzeitig zieht Finanzminister Möllring durchs Land und verspricht seinen Beamtinnen und Beamten in den Finanzämtern, dass sich nichts ändern werde. Einem Auszubildenden im Finanzamt Nordenham – mit 116 Beschäftigten eher klein – bot er jüngst bei einem Besuch die Wette an, dass er als Beamter des Finanzamts Nordenham auch werde in Pension gehen können.
Die Deutsche Steuergewerkschaft, die Interessenvertretung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung, glaubt den Worten ihres obersten Dienstherrn offenbar nicht so ganz: In einem an alle Abgeordneten gerichteten Schreiben wird eindringlich vor Zusammenlegungen der bisher 67 Finanzämter in Niedersachsen gewarnt. Zweifellos ist es ein Spagat, Bürgernähe einerseits und Verwaltungseffizienz andererseits gleichermaßen im Blick zu haben. Eine Käseglocke über die derzeitige Struktur zu stülpen, wird der Situation nicht gerecht. Ein Blick nach Schleswig-Holstein zeigt, dass in größeren Einheiten durchaus Effizienzgewinne zu erwarten sind. Im Vorfeld der dortigen Neustrukturierung, bei der Ende 2003 die ehemals 21 Finanzämter zu 17 Ämtern zusammengefasst wurden, haben sich die dortigen Verwaltungsmodernisierer intensiv mit der Frage der optimalen Größe beschäftigt. Ergebnis: Bei Ämtergrößen von unter 200 – 250 Beschäftigten lassen sich durchaus Effizienzgewinne von 3-4 Stellen pro Dienststelle realisieren. Diese Kapazitäten brauchen wir dringend, um die Zahl der Steuerprüfungen bei großen Unternehmen zu erhöhen und mit mehr Steuerfahndern den Tricksern und Täuschern auf die Schliche zu kommen. Bundesweite Zahlen zeigen: Ein Steuerfahnder holt im Schnitt ein Vielfaches seiner Personalkosten wieder rein.
Glücklicherweise steht im Hause Schünemann offenbar auch die zu Jahresbeginn neu eingerichtete Oberfinanzdirektion Niedersachsen, in die das Landesamt für Bezüge und Versorgung und der Landesliegenschaftsfonds eingegliedert wurden, zu Disposition. Der Landesrechnungshof regt schon lange an, bei der Oberfinanzdirektion mehr als die Hälfte der Aufgaben wegfallen zu lassen und sie inkl. des Personals in die Finanzämter zu verlagern. Stattdessen sollte eine schlanke Leitungsstruktur errichtet werden.
Wie auch immer die Kakophonie ausgeht, eines steht fest: Möllring ist bei Pensionierung des Azubis im Finanzamt Nordenham nicht mehr Finanzminister.
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09. März 2010
Die Berliner schwarz-gelbe Koalition hat ein neues Streitthema: Die Einführung einer Bankenabgabe. Kaum hat der CSU-Generalsekretär Alexander Dobrinth am 7. März eine Bankenabgabe von 0,1% der Bilanzsumme der Banken gefordert, kommt postwendend die Gegenreaktion der FDP. Ihr Generalsekretär Christian Lindner erklärte gegenüber der Bild am Sonntag vom gleichen Tag, da nicht alle Institute gleichermaßen für die Finanzkrise verantwortlich seien, dürften auch nicht alle in Mithaftung genommen werden. Angeblich will Finanzminister Schäuble zum G20-Gipfel am 19. Mai einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Bankenabgabe vorlegen. Angesichts des Termins liegt die Vermutung nahe, mit diesem neuerlichen Vorstoß die noch zu schwarz-roten Regierungszeiten auf internationalem Parkett geforderte Finanztransaktionssteuer wieder abräumen zu wollen. Immerhin werden jetzt verschiedene Instrumente gegeneinander ausgespielt.
Will man die Profiteure der Finanzzockerei wirklich an deren volkswirtschaftlichen Kosten beteiligen, müsste konsequenterweise eine Vermögensabgabe eingeführt werden, wie von den Grünen gefordert. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Arbeitsplätze bangen und mit dem massiven Anstieg der Kurzarbeit Lohneinbußen hinnehmen müssen, geht es den Spielern im weltweiten Finanzkasino nach wie vor bestens. Lediglich um 2,4% hat das Geldvermögen seit 2007 abgenommen. Die Vermögensverteilung wird zudem immer ungleicher: Nach einem Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) liegen 2/3 des Vermögens in Deutschland auf den Konten von nur 10% der Bevölkerung, während die "ärmeren" 2/3 der Bevölkerung nur über 10% des Vermögens verfügen.
Wer die Vermögensabgabe für "sozialistisches Teufelszeug" hält, muss konsequenterweise auch Adenauer für einen Sozialisten halten, denn immerhin wurde eine solche Abgabe in seiner Regierungszeit 1952 bereits eingeführt. Abzüglich eines Freibetrages von damals 150.000 DM vom Geld- und Kapitalvermögen betrug die Vermögensabgabe seinerzeit immerhin 50%.
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08. März 2010
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat viele globale Probleme wie die enorme Verschuldung der Staaten, den weltweiten Hunger oder den Klimawandel noch weiter verschärft. Doch wie können wir möglichst schnell und effektiv handeln? Ein Ansatz wäre eine internationale Finanztransaktionssteuer:
Unterzeichnen Sie hier die Petition an die Staats- und Regierungschefs der G20 für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer: www.makefinancework.org
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01. März 2010
Mit weiteren Steuergeschenken an die Unternehmen setzt die schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Raubzug durch die kommunalen Kassen fort. Dabei geht es um Änderungen bei der Besteuerung sogenannter Funktionsverlagerungen, die jährliche Steuerausfälle von rund 1,7 Milliarden Euro verursachen werden; davon rund 700 Millionen bei den kommunalen Gewerbesteuern. Gegen diese Politik, mit der die Kommunen immer mehr zum Spielball schwarz-gelber Klientelpolitik gemacht werden, regt sich Widerstand inzwischen auch in den eigenen Reihen: Petra Roth (CDU) , Frankfurts Oberbürgermeisterin und Präsidentin des Deutschen Städtetages, warnte gegenüber der Frankfurter Rundschau davor, die Gewerbesteuer zunehmend auszuhöhlen. Es sei weder fair noch vertretbar, die wichtigste Steuer der Städte binnen weniger Monate schon zum zweiten Mal zu schwächen.
Worum geht es? Mit der Besteuerung "Funktionsverlagerung" wird die Verlagerung der Produktion von Unternehmen in das Ausland in Deutschland besteuert. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 betrifft dieses auch die Verlagerung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung ins Ausland. Hierfür stellt der Staat eine breite Infrastruktur – zum Teil sogar direkte Fördermittel – zur Verfügung. Inländische Unternehmen, die von dieser Infrastruktur profitieren und nicht zuletzt dadurch erfolgreich forschen und entwickeln, welche die Früchte dieser Arbeit aber zu Produktionsstandorten ins Ausland verlagern, wurden dafür bisher besteuert. Diese Besteuerung wird jetzt faktisch wieder aufgehoben.