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3. Mai 2010

Wie bekämpft die Landesregierung den Steuerbetrug?

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

781 Steuersünder aus Niedersachsen hatten sich nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 22.04.2010 bis dato selbst angezeigt, weil sie offenbar befürchteten, auf einer der verschiedenen deutschen Steuerbehörden angebotenen CDs mit Steuerflüchtlingen in die Schweiz verzeichnet zu sein. Dass diese Selbstanzeigen lediglich die Spitze des Eisbergs sind, steht vor dem Hintergrund einer Meldung der hannoverschen Neuen Presse vom 09.04.2010 zu vermuten: Demnach hatten sich von den 44 mutmaßlichen Steuersündern, gegen die niedersächsische Steuerfahnder nach Auswertung einer CD aus der Schweiz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben, lediglich sieben zuvor selbst angezeigt.

Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft "erwirtschaftet" ein Steuerfahnder in Deutschland durchschnittlich Steuermehreinnahmen von jährlich rund einer Million Euro und damit ein Mehrfaches seiner Personalkosten.

Das Risiko, als Steuersünder aufzufallen, ist offenbar relativ gering. Die Abstände, in denen niedersächsische Unternehmen je nach Betriebsgröße und Rechtsform geprüft werden, hat der Finanzminister im Rahmen der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der Fraktion Die Linke am 18.02.2010 dargestellt. Auf die Prüfung privater Steuerpflichtiger ist er dabei jedoch nur am Rande eingegangen.

Ich frage die Landesregierung:

I. Prüfung von Steuererklärungen und Einkommenssteuerveranlagungen

1. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Einkommensteuerveranlagung für Arbeitnehmer und für Steuerpflichtige mit Einkünften aus den übrigen Einkunftsarten jeweils in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009, absolut sowie im Verhältnis zu den auf diese Steuerpflichtigen entfallenden Steuereinnahmen?

2. Wie hoch war der gesamte Fallbestand in diesen Veranlagungsbezirken und wie hoch ist der Anteil der nicht veranlagten Fälle zum Ende der Veranlagungszeiträume 2005 bis 2008?

3. Welcher Anteil der Steuererklärungen wurde 2005 bis 2009 jeweils elektronisch abgegeben (ELSTER) und welche Erhebungen zum dadurch ersparten Zeitaufwand liegen vor?

4. Wie viele Fälle wurden, auch im Verhältnis zur Gesamtfallzahl, jeweils intensiv geprüft und welches durchschnittliche Mehrergebnis konnte erreicht werden?

5. Wie hoch ist die Zahl, sowie die tatsächliche und angestrebte Prüfungsquote der Außenprüfungen von Einkommensmillionären, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009, und wie stellte sich hier das Mehrergebnis dar (auch im Verhältnis zu den ursprünglich festgesetzten Steuern)?

II. Steuerfahndung

6. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Steuerfahndung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009?

7. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2005 bis 2009 jeweils von der Steuerfahndung ermittelt und wie viele sind davon bereits abgeschlossen?

8. Wie hoch war das gesamte und wie hoch das durchschnittliche Mehrergebnis (pro Fall) der Steuerfahndung (auch in Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer) in den Jahren 2005 bis 2009 und wie verteilt es sich auf Betriebe und auf andere Steuerpflichtige und auf die Steuerarten?

9. Wie viele Selbstanzeigen gingen in diesen Jahren 2005 bis 2009 jeweils ein und in wie vielen dieser Fälle waren die Bedingungen für Straffreiheit des § 371 AO tatsächlich erfüllt?

10. Welcher Anteil der gesamten Ermittlungsfälle und des Mehrergebnisses der Steuerfahndung entfiel ganz oder teilweise jeweils auf die Bereiche der Unternehmensbesteuerung und des Umsatzsteuerbetrugs; welcher Anteil entfiel auf Einkommensmillionäre und welcher Anteil betraf ganz oder teilweise Einkünfte aus Kapitalvermögen?

III. Strafverfolgung

11. Wie viele der von der Steuerfahndung 2005 bis 2009 bearbeiteten Fälle gelangten zur Anklage, in wie vielen Fällen wurde das Hauptverfahren eröffnet und wie viele dieser Verfahren endeten in einer Verurteilung; bei wie vielen Fällen wurde jeweils eine Geldstrafe, bei wie vielen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und bei wie vielen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgesprochen?

12. Wie viele Planstellen und wie viele tatsächlich besetzten Stellen (Vollzeitäquivalente) für Staatsanwälte gibt es in den Schwerpunktstaatsanwaltschaften Wirtschaftskriminalität des Landes und wie viele davon sind speziell mit Steuerstrafsachen beschäftigt?

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