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Die A 22 – Küstenautobahn ist im Bedarfsplan dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ zugeordnet. Mit dieser Einstufung ist die Notwendigkeit der Küstenautobahn gesetzlich begründet und zugleich das Recht zur Planung gegeben worden.
Die Straßenplanung erfolgt in gesetzlich geregelten Schritten ausgehend von der Linienplanung über das Raumordnungsverfahren, die Linienbestimmung, die Entwurfsplanung sowie die Planfeststellung bis hin zum Bau.
Das Raumordnungsverfahren für die A 22 – Küstenautobahn wurde am 29.01.2009 durch die Regierungsvertretung Lüneburg mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.
Das Land Niedersachen hat am 21.04.2009 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens beantragt. Nach der Projektbesprechung mit Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesamt für Naturschutz am 05.11.2009 wird die Linienbestimmung für Ende des 1. Halbjahres 2010 erwartet. Daran anschließend wird die Aufstellung der detaillierten Vorentwürfe (Genehmigungsentwürfe) sowie die Erarbeitung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren konzentriert aufgenommen.
Zur Vorbereitung der technischen Entwurfsbearbeitung werden vorab Grundlagendaten ermittelt.
Auch bei diesem Straßenprojekt werden, wie bei anderen Projekten in der Vergangenheit auch die notwendigen Leistungen vor allem von Ingenieurbüros erbracht.
Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Zur Vorbereitung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens, zur Erstellung der Linienbestimmungsunterlagen sowie zur vorbereitenden Entwurfsplanung wurden bisher 48 Aufträge vergeben.
Zu 2.:
Für die Leistungsbereiche Umweltverträglichkeitsstudie, Linienentwurf, Verkehrsuntersuchungen, landwirtschaftliche Erhebungen und IT-Kommunikationen wurden 24 externe Unternehmen aus den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit einer Gesamtauftragssumme von 2,5 Mio. € beauftragt.
Im Rahmen der vorbereitenden Entwurfsbearbeitung wurden aus den Bundesländern Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein 22 externe Unternehmen mit einer Gesamtauftragssumme von 2,3 Mio. € beauftragt. Im Einzelnen handelt es sich um die Leistungsbereiche Befliegung, Vermessung, Kartierung, Verkehrsuntersuchungen, agrarstrukturelle Analysen, städtebauliche Gutachten, Baugrundberatungen, Landschaftsplanung, projektbegleitende Beratung und Steuerung.
Zu 3.:
Für die nachfolgende konzentrierte Entwurfsplanung (Vorentwürfe und Planfeststellungsunterlagen) sind nach der Linienbestimmung in diesem Jahr weitere Vertragsabschlüsse in Höhe von 5,3 Mio. € in den Leistungsbereichen Landschaftspflege, Straßenentwurf und Baugrundbeurteilung mit den dazugehörigen vertragsvorbereitenden Maßnahmen und begleitenden Tätigkeiten mit einem Ausgabevolumen von ca. 1,8 Mio. € vorgesehen.