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Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2090 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/2301 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2331 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2336
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Grüne-Fraktion werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Diese Ablehnung betrifft nicht den ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf; denn gegen eine Angleichung an das EU-Recht haben wir überhaupt nichts, und im Gegensatz zur SPD haben wir auch nichts dagegen, dass der Gebühreneinzug für Genehmigungen im Zusammenhang mit den Atomgenehmigungen sichergestellt wird. Das, was die SPD angesprochen hat, betrifft die Kosten der Auftragsverwaltung, die man nun einmal nicht im Verwaltungskostenrecht regeln kann.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Genau!)
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf aufgrund der nachgeschobenen Einfügung eines neuen § 16 ab. Darin geht es um Veränderungen von Namensbe-standteilen oder - etwas volkstümlich ausgedrückt - um die sogenannte Eindeutschung von Namen. Worum geht es konkret? - Wir haben in § 43 unse-res Personenstandsgesetzes folgende Auskunft:
„Die Erklärungen über die Angleichung von Familiennamen und Vor-namen nach Artikel 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche“
- das betrifft die Ausländer, die sich einbürgern lassen -
„oder nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes“
- das sind die sogenannten Spätaussiedler -
„können auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet wer-den.“
Jetzt kommt der entscheidende Satz:
„Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.“
Dem Bundesgesetzgeber, der für dieses Gesetz zuständig ist, sind beide Fallgruppen gleich viel wert. In beiden Fallgruppen bejaht er ein öffentliches Interesse an der Gebührenfreiheit. Also sowohl dann, wenn aus Mariem Maria werden soll, als auch dann, wenn aus Wladimir Waldemar werden soll, werden hier beide Gruppen gleich behandelt. Dies sagt der Bundesgesetzgeber, und dies sagt die Grüne-Fraktion. Die Landesregierung ist hier anderer Meinung. Sie meint, die Ausländer, die ihren Namen eindeutschen lassen wollen, sollen künftig Gebühren zahlen. Die Aussiedler sollen das konkret nicht tun. Sie sagen, das Ganze hätte damit zu tun, dass die Namenswahl bei Aussiedlern mehr oder weniger gezwungen erfolgt sei und bei Ausländern ganz rechtmäßig erfolgt sei. Das überzeugt uns nicht. Für uns ist eine solche Unterteilung eher ein Rückfall in das deutsche Blutsrecht bei Staatsbürgerschaftsbestimmungen. Wir finden, ebenso gut kann man diese sehr besondere Integrationsgeste von Ausländern dann, wenn sie ihren Namen eindeutschen wollen, auch entsprechend honorieren.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung von Klaus-Peter Bachmann [SPD])
Uns geht es dabei aber gar nicht um die Gebühren. Wenn die Landesregierung der Meinung ist, dass die Kommunen hierdurch zusätzliche Einnahmen haben sollen, dann wäre das auch mit uns durchaus zu machen, aber nicht mit dieser Differenzierung. Also: wenn schon, dann beide oder keiner! So jedenfalls kann man es nicht regeln.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung von Klaus-Peter Bachmann [SPD])