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3. März 2010

Beauftragung von externen Unternehmen im Rahmen der Planung der A 22

Die A 22 von Westerstede nach Drochtersen ist im "weiteren Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans enthalten und mit Planungsrecht unter Beachtung besonderer naturschutzfachlicher Fragen versehen. Das Land Niedersachsen hat von diesem Planungsrecht Gebrauch gemacht, das Raumordnungsverfahren durchgeführt und eine Vorzugstrasse erarbeitet. Die Linienbestimmung durch den Bund steht bevor. Das Land hat für den Planungsaufwand Haushaltsmittel bereitgestellt und zusätzliches Personal eingestellt.

In nicht unerheblichen Umfang werden auch Aufgaben an externe Firmen vergeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Aufträge wurden im Rahmen der A 22-Planung bisher an externe Unternehmen vergeben?

2. Welche Firmen wurden jeweils mit welchen Aufgaben und mit welcher Auftragssumme beauftragt?

3. Welche weiteren Auftragsabschlüsse mit externen Unternehmen sind mit welchen Kosten für das laufende Jahr vorgesehen?