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Am 24.11.2009 hat das Kabinett beschlossen, das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) und den Landesliegenschaftsfond zum 1. Januar 2010 in die Oberfinanzdirektion (OFD) einzugliedern. Als Ziel wird eine effiziente Personalsteuerung und Personalentwicklung genannt. Gegen diese seit Februar dieses Jahres bekannten Pläne hat der Landesrechnungshof (LRH) in seiner diesjährigen Denkschrift und bei vielen anderen Gelegenheiten erhebliche Bedenken vorgetragen. Fazit der Organisationsuntersuchung des LRH war, dass bei der OFD mehr als die Hälfte der bisherigen Aufgaben und des bisherigen Personals der Steuerabteilungen entfallen oder insbesondere auf die Finanzämter verlagert werden könnten. Der LRH regt an, die Steuerabteilungen aufzulösen und für die Leitung der Steuerverwaltung eine schlanke Landesfinanzdirektion zu errichten. Die vom Finanzminister geplante Eingliederung des NLBV hält der LRH aus verschiedenen Gründen für nicht sachgerecht. In seinem Beschluss zur Haushaltsrechnung 2007 nimmt der Landtag die Bedenken zur Kenntnis und erwartet von der Landesregierung bis zum 31.10.2009 die Vorlage einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde dem Landtag bisher nicht vorgelegt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum entscheidet das Kabinett die Organisationsmaßnahme, ohne dass die Landesregierung vorher die Forderung des Landtages erfüllt?
2. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Landesregierung dafür, dass die Bedenken und Ausführungen des Landesrechnungshofes falsch und deshalb zu ignorieren sind?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung innerhalb der heutigen OFD ergreifen, um auf die vom LRH festgestellten Doppelbearbeitungen und Personalüberhänge zu reagieren?