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Seit Bekanntwerden der Pläne Ende der 70er-Jahre, ein Endlager für hoch radioaktiven Atommüll in Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg einzurichten, formierte sich vor Ort breiter, friedlicher, zivilgesellschaftlicher Widerstand. Eine der tragenden Säulen der Protestbewegung ist dabei bis heute die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Ihre Mitglieder engagieren sich seit jeher mit friedlichen, fantasievollen und demokratischen Mitteln.
Anfang August 2009 unterstellte das Finanzamt Lüchow der Bürgerinitiative, dass die Besetzung des „Schwarzbaus Gorleben“ am 29. Mai 2009 auf das Konto der Bürgerinitiative gehe, und kündigte an, der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg die Gemeinnützigkeit aberkennen zu wollen.
Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit würde die Arbeit der Bürgerinitiative erheblich behindert. Begründet wird die Ankündigung mit angeblichen Straftaten, die Mitglieder der BI im Zusammenhang mit Protesten in der Vergangenheit begangen haben sollen. Unklar bleibt, auf welche Beweise oder Urteile sich das Finanzamt Lüchow stützt und auf wessen Veranlassung das Finanzamt tätig wurde.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung auf das Finanzamt Lüchow in irgendeiner Form eingewirkt bzw. auf einen Entzug der Gemeinnützigkeit der Bürgerinitiative gedrängt?
2. Stützt sich das Finanzamt bei seinem Vorgehen auf Urteile von Gerichten?
3. Ist es üblich, dass Finanzbehörden aufgrund von Vermutungen oder Unterstellungen tätig werden?