Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenClaim Homepage Hans-Jürgen Klein

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Im Landtag 
  3. Anfragen 
  4.  Artikel

13. Juli 2009

„Mein Wort gilt“ – braucht ein Minister Schünemann keine Parlamentsbeschlüsse mehr?

Am 25.06.09 berichtete die Nordsee-Zeitung über einen Anruf des Niedersächsischen Innenmi-nisters in der Redaktion, der Irritationen in Bezug auf die „Hochzeitsprämie“ ausräumen sollte. Der Innenminister stellte in diesem Telefonat klar, dass das Land für die Umwandlung der Samt-gemeinde Beverstedt zur Einheitsgemeinde eine Entschuldungshilfe in Höhe von 75 Prozent der Kassenkredite übernimmt. Zur Bekräftigung versicherte der Innenminister am Telefon: „Mein Wort gilt.“

Damit sollte ein Verwirrspiel um die Modalitäten der Entschuldungshilfe beendet werden, dass nicht zuletzt durch die Vorgehensweise des Innenministers selber inszeniert wurde. Noch im Mai 2009 hatte er im Landtag erklärt, dass fusionswillige Kommunen durch die Bewilligung einer kapi-talisierten Bedarfszuweisung aus dem Bedarfszuweisungskontingent unterstützt werden sollen, da diese „in erster Linie der Anpassung unterschiedlicher Verschuldungsgrade und dem Aus-gleich sonstiger finanzieller Härten“ dienen soll. Im Juni 2009 erteilte er dann im Landtag einer kapitalisierten Bedarfszuweisung für die Samtgemeinde Beverstedt eine Absage und erläuterte, dass die Landesregierung ab 2012 kommunale Fusionsvorhaben mit einer Entschuldungshilfe im Rahmen eines Entschuldungsfonds unterstützen werde, für den Land und kommunale Ebene je-weils 35 Mio. Euro zur Verfügung stellen sollen. Die Rahmenbedingungen sollen mit den kommu-nalen Spitzenverbänden in einem „Zukunftsvertrag für starke Kommunen“ ausgehandelt werden.

Trotz des oben zitierten „Minister-Wortes“ bleibt festzuhalten, dass die Pläne des Innenministers nur durch einen Beschluss des Landtages umgesetzt werden können. Angesichts der sich ab-zeichnenden desaströsen Haushaltslage des Landes und der geplanten Neuverschuldung der schwarz-gelben Landesregierung in Höhe von 4,6 Mrd. Euro in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 werden alle Ausgabewünsche auf den Prüfstand gestellt. Den ersten Sparbeschlüssen der Landesregierung sind bereits die Kita-Beitragsfreiheit und der Pensionsfonds zum Opfer gefallen. Darüber hinaus hat der Finanzminister bereits nach der Kabinettsklausur der Landesregierung im Juni 2009 einen Eckwertebeschluss in 2010 für strukturell haushaltsentlastende Maßnahmen an-gekündigt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche rechtliche Verbindlichkeit haben Zusagen wie die in Beverstedt und in welchem Um-fang ist der Innenminister ermächtigt, im Vorgriff auf die Haushalte 2012 ff. das Land vertrag-lich mit kommunalen Zuweisungen zu binden?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Umsetzung des Entschuldungsfonds vor dem Hinter-grund der Haushaltslage des Landes in den nächsten Jahren ein?

3. Auf der Grundlage welchen finanziellen und inhaltlichen Konzeptes verhandelt die Landesre-gierung mit den kommunalen Spitzenverbänden über den „Zukunftsvertrag für starke Kom-munen“?

Zusätzliche Information