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14. November 2008

Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/539 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/609

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte um die Erbschaftsteuer gehört zu den traurigsten und beschämendsten Kapiteln aktueller Politik in unserem Land. Wie sich die Große Koalition mit kräftiger Assistenz der FDP nach monatelangem Gezerre zu einer Schutzgemeinschaft für Millionäre zusammengefunden hat, das ist schon Bananenrepublik pur.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gesellschaftliche Solidarität?   Fehlanzeige!   Chancengerechtigkeit?   Fehlanzeige!   Angemessener Beitrag der starken Schultern?   Fehlanzeige!   Besteuerung nach Leistungsfähigkeit?   Fehlanzeige!

Erinnern Sie sich doch noch einmal daran, warum das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat! Es wurden hohe Abschläge bei Immobilien- und Firmenbesitz beanstandet. Jetzt schauen Sie sich den auf dem Tisch liegenden Kompromiss an. Seine zentralen Kennzeichen sind   Sie werden es fast erraten haben   hohe Abschläge auf Immobilien- und Firmenbesitz.

Das geht bis zur vollständigen Steuerbefreiung. Das heißt, hier wurde nicht nur die Auflage des Gerichtes missachtet, hier wurde sogar noch einer draufgelegt. Es ist durchaus nachvollziehbar   und auch wir wünschen  , dass das normale Reihenhaus in der Vorstadt oder der Bungalow im Grünen weitgehend unbesteuert bleiben. Aber was soll denn daran gerecht sein, wenn auch die millionenschwere Villa am Starnberger See oder das Penthouse in der Hamburger Hafencity steuerfrei bleiben?   Das versteht kein Mensch mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Solche Lösungen kommen natürlich heraus, wenn man nicht nach sachlich-fachlichen Argumenten sucht und entscheidet, sondern wenn es nur noch um die Demonstration von Machtinteressen geht. Worum ging es denn?   Es ging darum, dass der Oberopportunist Seehofer den unbesiegbaren bayerischen Löwen geben kann, nachdem ihm als Einäugiger unter den Blinden die Macht in der Alpenrepublik zugefallen war. Ich finde das erbärmlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was erleben wir?   Die CSU und die FDP, die ihre Macht in den F-Ländern entdeckt hat, nörgeln noch immer. Meine Damen und Herren von der FDP, wenn Sie unbedingt Ihre Machtkämpfe im konservativen Lager auskämpfen wollen, warum machen Sie das dann nicht mit Fingerhakeln oder Maßkrugstemmen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Warum machen Sie das auf Kosten der Staatsfinanzen und auf Kosten unserer Kinder?   Denn darum geht es letzten Endes. Wir brauchen eine Bildungsoffensive. Diese Bildungsoffensive kostet

Geld. In Niedersachsen erbringt die Erbschaftsteuer knapp 400 Millionen Euro im Jahr. Insofern kann man guten Gewissens sagen: Chancengleichheit legitimiert diese Erbschaftsteuer.   Bei Bildungschancen habe ich auch überhaupt keine Skrupel, die Begrifflichkeit der Umverteilung zu benutzen,

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

und zwar Umverteilung von oben nach unten. Die andere Richtung haben wir in den letzten Jahren wirklich schon genug erlebt.

(Beifall bei der LINKEN)

Schauen Sie sich doch die Fakten an! Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belegt die weit geöffnete Schere zwischen Arm und Reich in unserem Land.

Zwei Drittel des Einkommens liegen bei 20 % der Bevölkerung, Herr Kollege. Die Ungleichheit der Vermögensverteilung in Deutschland ist, gemessen nach dem berühmten Gini-Koeffizienten, in Europa in der Spitzengruppe. Hierin sind wir sogar schlechter als das Mutterland des Kapitalismus, als England. Die rund 75 Milliarden Euro, die jedes Jahr vererbt werden, erbringen bei uns 4 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer. Wenn Sie sie im Jahre 2007 mit dem englischen Niveau besteuert hätten, hätte das 90 Milliarden Euro, also viermal den Haushalt Niedersachsens, ergeben. Überlegen Sie einmal, wie viele Ganztagsschulprogramme Sie damit auflegen könnten!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, unsere Gesellschaft akzeptiert durchaus eine ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung. Aber die Voraussetzung ist eben, dass darüber hinaus die starken Schultern auch einen entsprechenden Beitrag leisten und die Finanzierung der Gesellschaft nach Leistungsfähigkeit erfolgt.

Und noch ein Wort an die Damen und Herren von der FDP: Sie sind doch diejenigen, die immer darauf beharren und darauf hinweisen, dass unsere moderne Gesellschaft eine Leistungsgesellschaft ist. Warum soll denn dann ausgerechnet ein leistungsloses Einkommen, sollen also Vorteile allein aus Gründen der sozialen Herkunft, hier bei uns derartig belohnt werden?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Es gibt viele weitere gesellschaftliche Gründe. Ich erinnere Sie daran, dass die reichen amerikanischen Familien seit Langem darüber diskutieren, wie sie es erreichen, dass ihr vieles Geld ihre eigenen Kinder nicht zerstört, mit allem Drum und Dran, was wir nicht nur aus Yellowpress kennen.

Die Einkommensteuer kann darüber hinaus einen Anreiz geben, die Zivilgesellschaft zu stärken, indem sie z. B. zur Gründung gemeinsamer Stiftungen führt. Aber das Entscheidende ist doch, dass es unsere Gesellschaft ist, die durch Eigentumsrecht, durch Vertragsfreiheit, durch die Verfügbarkeit kollektiver Güter und durch die öffentliche Sicherheit die Voraussetzungen für diese Vermögensbildung überhaupt erst bildet. Ich erlaube mir, dazu ein Zitat von August Bebel vom 7. Dezember 1906 aus dem Reichstag anzuführen. August Bebel wusste das nämlich damals schon. Er sagte: Wer Besitz hat, für den hat der Staat am meisten zu sorgen, für diesen hat er am meisten zu verteidigen. In dem Maße, wie die Verteidigungskosten für das Einkommen und Eigentum der Besitzenden steigen, sollen die Besitzenden zu den Staats- und Reichslasten nach Maßgabe ihres Besitzes beitragen. Das ist ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit. - Ich finde, er hatte recht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Es gibt einen Lösungsweg. Wir sind mit unserem Antrag relativ nahe an der aktuellen Diskussion geblieben, aber wir können gerne darüber hinausgehen. Es gibt nämlich die Möglichkeit, dieses Erbschaftsteuergesetz einzustampfen. Für diese Möglichkeit haben wir große Sympathie. Den Vorschlag erhebt z. B. auch Stefan Homburg, der in diesem Hause nicht ganz unbekannt ist. Es ist ganz einfach: Wir nehmen die Erbschaft und erklären sie zu einer zusätzlichen Einkommensart im Einkommensteuergesetz. Dann ziehen Sie zunächst von Ihrer Erbschaft den Freibetrag von z. B. 300 000 Euro ab. Den Rest verteilen Sie auf 10 oder 15 Jahre und versteuern ihn ganz normal zusammen mit dem Einkommen zu dem persönlichen Steuersatz. Das ist meines Erachtens eine gute und gerechte Idee. Ich meine, dass wir dann von den starken Schultern genügend Einkommen erzielen könnten, um für die Bildung unserer Kinder Ausreichendes zu tun.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der LINKEN)

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