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6. September 2008

A 22: Ergebnisoffen, aber schon vermessen?

Das Planungsverfahren zur Küstenautobahn A 22 befindet sich mit diversen Varianten und einer sogenannten Vorzugsvariante im Raumordnungsverfahren. Eine Erörterung mit Bürgerinitiativen hat kürzlich stattgefunden, die zahlreiche Probleme und offene Fragen erbrachte. Dabei sind auch weitere Variantenveränderungen bekannt geworden. Das Verfahren ist also noch nicht ab-geschlossen, und damit ist auch die endgültige Linienbestimmung durch die Bundesbehörden nicht kurzfristig zu erwarten. Auch die Abarbeitung des Öko-Sterns und die damit verbundene er-neute Befassung des Bundestages stehen noch aus.

Trotzdem wurden am 28. Mai 2008 Vermessungsleistungen für die Bauabschnitte 1 bis 7 im Amtsblatt der Europäischen Union ausgeschrieben. Es geht darum, aufgrund eines Bildfluges analoge und digitale vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne sowie Orthofotos zu erstel-len und entsprechende Besitzstandspläne anzufertigen. Ein 1 500 m breiter Streifen soll ausge-wertet werden. Bewerbungsschluss war der 30. Juni 2008. Die Ergebnisse der ersten beiden Ab-schnitte sind bis zum 31. März 2009 vorzulegen. Grundlage der Vermessung scheint die Trasse der lediglich verwaltungsseitig festgestellten Vorzugsvariante zu sein.

Nach Meinung der Bürgerinitiativen bedeutet diese Vermessung eine bereits sehr konkrete Fest-legung auf eine bestimmte Trassenführung. Die Kosten der Vermessung trage die Landesregie-rung. Neben das hohe Risiko, auf den Planungskosten in voller Höhe sitzen zu bleiben, wenn die A 22 nicht realisiert würde, trete nun noch das Risiko von Fehlinvestitionen, wenn sich die Tras-senführung noch ändere. Abgesehen davon, vertrage sich dieses Vorgehen nicht mit der von der Politik und den Planern behaupteten Ergebnisoffenheit des Raumordnungs- und nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Kosten, die mit der ausgeschriebenen Maßnahme entstehen?

2. Wie verträgt sich ein solches Vorgehen der Landesplanungsbehörde mit der behaupteten Er-gebnisoffenheit der Planungen und mit dem Anspruch der Landesregierung, dieses Pla-nungsverfahren mit großer Transparenz und ehrlicher Bürgerbeteiligung durchzuführen?

3. Wer trägt das Risiko von Fehlinvestitionen, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse im Raumord-nungs- oder Planfeststellungsverfahren oder politischer Vorgaben eine andere Trasse zum Zuge kommt bzw. wenn das Projekt ganz scheitert?