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Neben dem regulierten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrollierten Kapitalmarkt für Banken, Wertpapierdienstleister und Versicherer existiert in Deutschland zusätzlich ein sog. "Grauer Kapitalmarkt". Dieser Graue Kapitalmarkt ist Teil des deutschen Kapitalmarktes und besteht aus einzelnen, nicht-organisierten und weitgehend von der BaFin unbeaufsichtigten Primär- und auch Sekundärmärkten für vor allem nicht wertpapiermäßig verbriefte, außerbörsliche Anlageformen und als Kapitalanlagen bezeichnete Finanzprodukte. Der Absatz der Produkte wird oftmals mittels aggressiver Strukturvertriebe und solcher Finanzvermittler erreicht, die lediglich den rechtlichen Vorgaben des § 34 c Gewerbeordnung unterliegen. Weder besitzen diese Finanzvermittler eine fachspezifische Ausbildung noch verfügen sie über eine geeignete Haftpflichtversicherung für Schadensfälle.
Zu den Produkten des Grauen Kapitalmarktes gehören u. a. Phantasieprodukte wie der Handel mit Bankgarantien und Depositendarlehen. Klassische Anlageprodukte des Grauen Kapitalmarkts sind jedoch die Auflage und der Vertrieb von geschlossenen Immobilien-, Schiffs-, Medien- oder Windkraftfonds in der Rechtsform der Personengesellschaft (meist GbR oder KG).
Eine solche Zweiteilung des Kapitalmarktes, wie sie in Deutschland besteht, ist weltweit einmalig und birgt massive Nachteile: Zuvorderst besteht ein Regulierungsgefälle, weil für den Grauen Kapitalmarkt im Gegensatz zum organisierten Kapitalmarkt spezielle Vorschriften sowie die Beaufsichtigung durch die BaFin fehlen. Das bietet einen Anreiz für dubiose Unternehmen dort ineffiziente oder gar den Anleger übervorteilende Finanzprodukte aufzulegen. Durch die fehlenden Anlegerschutzvorschriften werden jedes Jahr Ansparungen der Bürgerinnen und Bürger in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro durch zu hohe und intransparente Gebühren, durch Insolvenzen von Anfang an ineffizienter Fonds, durch betrügerische Schneeballsysteme oder schlichtweg durch Veruntreuung der Einlagen vernichtet. Die Betroffenen erleiden regelmäßig den Totalverlust ihrer Anlage. Das ist dann besonders gravierend, wenn es sich um eine Altersvorsorge handelt.
Diese nicht abreißenden Betrugsfälle durch unseriöse Geschäftsgebaren am Grauen Kapitalmarkt schädigen zudem die Integrität des Finanzplatzes Deutschland. Letztlich hemmt ein solcher Grauer Kapitalmarkt auch die volkswirtschaftlichen Wachstumschancen. Denn das Geld der investierenden Anlegerinnen und Anleger landet nicht dort, wo es tatsächlich benötigt und effizient eingesetzt würde. Aufgrund der Gesetzgebungs- und Aufsichtszuständigkeiten ist das Problem Grauer Kapitalmarkt sowohl Sache des Bundes als auch der Länder.
Ich frage die Landesregierung:
Bei welchem Landesministerium ist das Thema Grauer Kapitalmarkt angesiedelt und wie viele Personen beschäftigen sich mit der Problematik?
Hat sich die Zahl der damit betrauten Personen im Laufe der vergangenen 10 Jahre verändert und wenn ja, wie?
Welche Initiativen oder Institutionen (Verbraucherzentralen etc.) unterstützt die Landesregierung, um den Anlegerschutz im Grauen Kapitalmarkt präventiv zu stärken oder um zumindest nach erfolgter Schädigung den Betroffenen zu helfen?
Was unternimmt die Landesregierung zur Stärkung der finanziellen Allgemeinbildung der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen?
Welche Daten oder Schätzungen hat die Landesregierung über das Investitionsvolumen, das jährlich in Produkte des Grauen Kapitalmarktes fließt?
Welche Daten oder Schätzungen hat die Landesregierung über die Verluste, die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes jährlich durch Akteure des Grauen Kapitalmarktes erleiden?
Wie groß ist die Anzahl an Unternehmen oder Personen, die in Niedersachsen ihren Sitz haben und Produkte des Grauen Kapitalmarktes auflegen oder vertreiben?
Welche rechtlichen Vorgaben müssen Initiatoren von geschlossenen Fonds (in den üblichen Rechtsformen GbR, KG, etc.) bei der Anmeldung des Unternehmens, dem Auflegen einzelner Fonds sowie dem öffentlichen Vertrieb dieser Fonds beachten?
Sieht die Landesregierung den Anlegerschutz vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Vorgaben als ausreichend an und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie oft sind in den vergangenen zehn Jahren Unternehmen und Finanzberater nach § 34 c Gewerbeordnung durch ihr Geschäftsgebaren auffällig geworden und wie sind die Gewerbeaufsicht oder andere Landesbehörden darauf aufmerksam geworden?
Welche regelmäßigen Informationen bzw. Unterlagen erhalten welche Landesbehörden von den Unternehmen und Finanzvermittlern im Zusammenhang mit der Überwachung?
Gibt es in den zuständigen Gewerbeüberwachungsbehörden speziell ausgebildetes Personal, das mit den Besonderheiten des Grauen Kapitalmarktes vertraut ist?
Wenn ja, wie viele Personen sind das; wenn nein, warum nicht?
In welchen zeitlichen Abständen werden für das Personal der Gewerbeaufsichtsbehörden Fortbildungen im Bereich des Grauen Kapitalmarktes – etwa über neue Vertriebsmethoden oder neue Anlageformen - angeboten?
Welche Maßnahmen und Eingriffsmöglichkeiten bietet das gewerbe(aufsichts)rechtliche Instrumentarium bei (sich abzeichnenden) Missständen von Akteuren am Grauen Kapitalmarkt?
Ist das Gewerberecht angemessen ausgestaltet, um für präventiven Schutz am Grauen Kapitalmarkt zu sorgen, und wie begründet die Regierung ihre Auffassung?
Welche Rolle spielt die Makler- und Bauträgerverordnung in der Überwachung der Akteure des Grauen Kapitalmarktes?
Werden die bestehenden Strafrechtstatbestände als ausreichend betrachtet, um Fälle des Grauen Kapitalmarktes zu erfassen?
Gibt es in Niedersachsen Abteilungen im allgemeinen Bereich Wirtschaftsstrafrecht bzw. Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich speziell mit Fällen des Grauen Kapitalmarktes beziehungsweise zumindest mit kapitalmarktbezogenen Delikten auseinandersetzen?
Wie ist die personelle Ausstattung dieser Einheiten und welche besonderen Qualifikationen im Hinblick auf kapitalmarktrechtliche Zusammenhänge werden vorausgesetzt, um dort eingesetzt zu werden?
Haben sich die personellen Kapazitäten im Laufe der vergangenen 10 Jahre verändert und wie hat sich im Verhältnis dazu die Anzahl der kapitalmarktbezogenen Delikte entwickelt?
Wie ist der Informationsfluss zwischen den Gewerbeaufsichtsämtern und der Staatsanwaltschaft organisiert?
Wie oft wurde seitens der Gewerbeaufsichtsämter im Zusammenhang mit Aktivitäten am Grauen Kapitalmarkt ein Fall an die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen übergeben?
Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Akteuren des Grauen Kapitalmarktes wurden durch die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht?
Wie viele der zur Anklage gebrachten Verfahren endeten mit einer Verurteilung?
Wie viele spezielle Gerichtskammern gibt es in Niedersachsen für Fälle, die ihren Anknüpfungspunkt im Grauen Kapitalmarkt haben?
Wie ist die personelle Ausstattung der Kammern und wie hat sich diese im Laufe der vergangenen 10 Jahre verändert?