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24. Juni 2008

Neue atomare Gefahren durch neues Dekontaminationskonzept?

Laut Presseberichten plant die Firma Dekonta, ein Tochterunternehmen von Eon, im Gewerbegebiet Sandstedt im Landkreis Cuxhaven eine "Wäscherei" für radioaktiv verstrahlte Schutzkleidung aus kerntechnischen Anlagen, Isotopenlaboren und nuklear-medizinischen Anlagen. Auch entsprechend belastete Atemschutzmasken sollen dort gereinigt werden. Bisher wurden entsprechende Dekontaminationen innerhalb der Atomkraftwerke vorgenommen. Daher wird mit dem Projekt Neuland betreten, dessen Bedarf mit dem Rückbau der Atomkraftwerke begründet wird. Für den Betrieb sind radioaktive Emissionen in Luft und Abwasser kalkuliert, die nach Betreiberangaben unter den zulässigen Grenzwerten liegen sollen.

Viele Menschen in der Region befürchten durch den Betrieb der Anlage selbst und durch die erforderlichen Transporte eine gesundheitliche Gefährdung. Sie verweisen auf die ungeklärten Risiken der Niedrigstrahlung und auf mögliche zusätzliche Anreicherungseffekte in ihrer Umgebung. Außerdem verweisen sie auf ein "Imageproblem" mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die regionalen Entwicklungsmöglichkeiten. Darüber hinaus gäbe es Anhaltspunkte, dass die Firma an diesem Standort längerfristig eine deutliche Ausweitung der Dekontaminationsaktivitäten plant. Auch die Lagerung und Behandlung größerer verstrahlter Bau- und Schrottteile soll nicht ausgeschlossen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1.   Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Projekt und wie ist sie in Bezug auf Förderung, Genehmigung und Überwachung daran beteiligt?

2.   Wie schätzt sie das Gefährdungspotential der Anlage ein und welche Maßnahme hält sie für erforderlich, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen?

3.   Hält die Landesregierung den Betrieb solcher Dekontaminationsanlagen außerhalb von kerntechnischen Anlagen für notwendig und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die erforderliche "Rechtfertigung" nach § 4 Strahlenschutzverordnung?

 

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