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Juni

Notizen zur Finanzpolitik

30. Juni 2008

Die enorme Summe von 10 Mio. € könnte man nach Berechnungen des Landesrechnungshofes einsparen, wenn die Juristenausbildung in der Landesregierung bedarfsorientiert erfolgten würde. Dahinter steckt die Diskussion um die Juristenausbildung nach einem "Spartenmodell". Heute gibt es das Ausbildungsmonopol des Staates für den Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt. Mit dem Monopol ist aber auch die Pflicht zur Einstellung und die dadurch entstehenden Kosten verbunden. Das geschieht unabhängig davon, ob später tatsächlich eine Anstellung im öffentlichen Dienst oder lieber eine Rechtanwaltsfunktion angestrebt wird. Nach den errechneten Durchschnittszahlen wären für das Land nur 15 % als Ausbildung für den Eigenbedarf erforderlich. Zur Zeit lässt das Bundesrecht nichts anderes zu. Der LRH regt aber an, diese Regeln mit dem Ziel eines eignen Ausbildungswegs für Rechtanwälte zu verändern.

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27. Juni 2008

Die "Gutachteritis" dieser und füherer Landesregierungen war in den letzten Jahren schon häufiger in den Schlagzeilen. Deshalb hatte das Kabinett Anfang 2005 einen Verhaltenskodex für die Vergabe von Gutachten verabschiedet und die Verwaltungsvorschriften angepasst. Ziel war es, Gutachten nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten nicht ausreichend vorhanden sind. Jetzt wurde der Evaluationsbericht dazu vorgelegt. Da ist viel davon die Rede, dass sich das neue Verfahren bewährt hat, dass die Mitarbeiter ein besonderes Bewußtsein für die Notwendigkeit einer externen Vergabe entwickelt haben und davon, dass eine weitere Anwendung sinnvoll und zielführend ist. Ein wenig versteckt findet sich dann aber doch ein Hinweis auf die Zielerreichung. "Ein Rückgang der Anzahl der Auftragsvergaben ... ist nicht eindeutig erkennbar," heißt es dort etwas verschämt. Das ist schon sehr wohlwollend ausgedrückt, wenn man sich die tatsächlichen Zahlen anschaut (siehe 14. April 2008). Fazit: Da hat die Landesregierung und unser Landesvater offensichtlich wieder einmal den Mund etwas vollgenommen.

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26. Juni 2008

Bürgerhaushalt in unseren Kommunen –
Gastbeitrag von den Hospitanten Ole S. und Jan-H. H.

In der Woche, in der wir Herrn Klein begleitet haben, haben wir einen Vortrag zum Thema Bürgerhaushalt in Hannover von ihm gehört. Dieser brachte uns zum Nachdenken, ob dieses Konzept auch in unseren Kommunen (Samtgemeinde Osten/ Samtgemeinde Nordkehdingen) sinnvoll und umsetzbar wäre.

Beim Bürgerhaushalt werden alle Bürger einer Kommune zunächst per Internet, Haushaltsbroschüren und Veranstaltungen darüber informiert, wohin ihre Steuergelder fließen. Daraufhin besteht für sie die Möglichkeit Anregungen für Investitionen zu äußern. Diese Vorschläge werden dann eventuell bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.Dieser Vorgang muss jährlich zu den Haushaltsberatungen wiederholt werden. Am Ende steht eine Befragung der Bürger, ob sie die Umsetzung ihrer Vorschläge für gelungen oder weniger gelungen halten.

Übertragen auf unsere Kommunen hätte der Bürgerhaushalt insofern positive Auswirkungen, dass er das Bürgerengagement steigern würde, die Politische Bildung verbessern würde und Vertrauen in die Politik wecken würde. Wir würden einen solchen Bürgerhaushalt daher in unseren Kommunen begrüßen und würden uns freuen daran mitwirken zu können, um selbst an der Politik in unserer Region teilzuhaben.

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24. Juni 2008

Ein "strenges Neuverschuldungsverbot" wollen CDU und FDP in der Niedersächsischen Verfassung verankern (siehe 18. Juni 2008). Was sie darunter tatsächlich verstehen, haben sie bisher verschwiegen. Wie etwa soll ein besonderer Finanzbedarf bei Katastrophen bereitgestellt werden? Wie hält es die Landesregierung in Zukunft mit dem Verkauf von Landesvermögen? Diese Privatisierungen verschlechtern das Landesvermögen ebenso wie neue Schulden. Wie werden die niedersächsischen Kommunen in ein solches Management einbezogen?

Immerhin wäre es möglich eine Haushaltslücke auch durch Kürzungen des Kommunalen Finanzausgleichs zu schließen. Dann wäre der Landeshauhalt zwar ohne Neuverschuldung ausgeglichen, aber die Kommunen hätten dafür um so mehr neue Schulden. Wie werden eigentlich Kassenkredite berücksichtigt? Ihre Einbeziehung in die Schuldenregel würde den Haushaltsvollzug nahezu unmöglich machen und erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Nichtberücksichtigung der Kassenkredite bietet aber durchaus die Möglichkeit auch höhere Hauhaltsfehlbedarfe über längere Zeiträume durchzutragen, ohne formal eine Neuverschuldung einzugehen. Fazit: Das "strenge" Verbot ist unter Umständen löchrig wie ein Schweizer Käse.

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23. Juni 2008 

Wer so Politik macht, muss sich über Politikverdrossenheit nicht wundern. Da kündigen die Chefs der Föderalismuskommission II Struck und Oettinger groß an, heute nachmittag über die Eckpunkte eines Weges aus der Schuldenfalle zu informieren. Die zentrale Mitteilung ist: "Wir sind wild entschlossen, zu einem Ergebnis zu kommen!" Wie schön! Das Ergebnis in der Sache: Es gibt kein Ergebnis!

Selbstverständlich streben alle eine "stringente" Schuldenregel an. Aber alles was dazu in den letzten Monaten streitig diskutiert wurde - ist nach wie vor streitig. Da gilt jetzt erst einmal der alte Politikergrundsatz: Und wenn ich nicht mehr weiter weiß - dann gründe ich einen Arbeitskreis! In diesem Fall gleich 4 Arbeitsgruppen. Das heißt erst einmal Vertagung bis zum nächsten Frühjahr. Da ist geradezu vorbildlich, wenn man sich den Umgang mit der Frage der Altschulden notleidender Länder ansieht. Das Problem, dessen Lösung eigentlich Voraussetzung für eine wirksame Schuldenregelung ist, wird kurzerhand als nicht entscheidungsreif definiert und ins Jahr 2015 verschoben. So lässt sich immerhin vermeiden, dass etwas von den wichtigen Fragen zur Neuordnung der Finanzbeziehungen in den Bundestagswahlkampf hineingezogen wird. Hoch lebe die Große Koalition!

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20. Juni 2008 

Die Landesverwaltung ist im Rahmen der sog. Auftragsverwaltung für die Planung, Entwurfsbearbeitung und die Bauaufsicht von Bundesfernstraßen zuständig. Dafür erstattet der Bund pauschal 3 % der Baukosten. Der Landesrechnungshof hat jetzt mal nachgerechnet und die tatsächlichen Kosten des Landes den Erstattungen des Bundes gegenübergestellt. Das Ergebnis: Die Zahlungen des Bundes decken gerade einmal ein Drittel der Kosten. 2004 betrug die Unterdeckung rund 16,7 Mio. €, 2005 rund 18,4 Mio. € und 2006 waren es fast 21 Mio. €, die der niedersächsische Steuerzahler für den Bund aufbringen mußte.

Hier müssen alle Länder zusammenwirken, um den Bund zu kostendeckenderen Erstattungen zu bewegen. Ein interessanter Hinweis des LRH macht darauf aufmerksam, dass Kosten für "verlorene" d.h. nicht umgesetzte Planungen nicht einmal für diese unzureichende Erstattung berücksichtigt werden. Niedersachsen steckt seine ganzen Planungskapazitäten z.Z. in die A-22-Planung. Das ist eine Autobahn, die nicht im vordringlichen sondern nur im erweiterten Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes gelistet ist. Damit steht ihre Realisierung in den Sternen. Wichtige Projekte des vordringlichen Bedarfs, wie z.B. die Ortsumgehung einer Bundesstraße im Landkreis Cuxhaven werden mangels Planungskapazität auf die lange Bank geschoben. Damit macht die Landesregierung nicht nur eine schlechte Verkehrpolitik sondern geht darüber hinaus auch noch leichtfertig mit Steuergeldern um.

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18. Juni 2008 

Heute hat die CDU/FDP einen Antrag direkt in den Finanzausschuss eingebracht, der darauf abzielt ein strenges Neuverschuldungsverbot in die Verfassung aufzunehmen. Es wird, vermutlich leider nicht zu Unrecht davon ausgegangen, dass so etwas auf der Bundesebene nicht gelingt, obwohl es zur Zeit auf der Tagesordnung der Föderalismuskommission II steht. Dann könnte man eine schuldenbegrenzende Vorschrift in die Niedersächsische Verfassung aufnehmen. Dazu braucht es aber eine Zweidrittelmehrheit im Landtag und die ist ohne die Opposition nicht machbar. Wenn deshalb auch das nicht gelingt, drohen die Regierungsfraktionen damit, sich durch eine entsprechende Vorschrift in der Landeshaushaltsordnung selbst zu binden. Das ist mit ihrer vorhandenen einfachen Mehrheit möglich. Deshalb ist diese Drohung auch ein Muster ohne Wert, denn diese Selbstbindung wäre ebenso schnell und leicht auch wieder zu beseitigen.

Widersinnig war auch das weitere Vorgehen. Erst wurde die Opposition mündlich eingeladen, sich an der Erarbeitung einer entsprechenden Verfassungsänderung zu beteiligen. Dann war man aber nicht bereit, inhaltlich zu diskutieren. Ein strenges Neuverschuldungsverbot ist nämlich nur ein Weg um einen Stopp der weiteren Verschuldung zu erreichen. Vermutlich ist es sogar der schlechteste und der am wenigsten praktikable. Man denke nur an Ausnahmen, die sich durch Katastrophen ergeben könnten. Aber statt das Diskussionsangebot der Grünen anzunehmen bestanden die Regierungsfraktionen auf sofortiger Abstimmung und Durchzocken. Das sie damit allein blieben und sich von verfassungsändernden mehrheiten maximal entfernten schien ihnen egal zu sein. So ernst scheint es CDU/FDP mit einer echten Lösung offensichtlich doch nicht zu sein.

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17. Juni 2008 

190 € betrug die gesamtstaatliche Pro-Kopf-Verschuldung im Jahre 1950. Bis heute gab es einen Zuwachs von fast 10.000 % auf 18.800 €.  Die Summe aller Schulden beim Bund, bei den Ländern und den Kommunen beträgt 1,5 Billion €. In Niedersachsen sind es in in diesem Jahr über 50 Mrd. €. Dafür sind 2008 2,3 Mrd. Zinsen fällig, oder anders ausgedrückt, 17 € in  jeder Sekunde. Das sind beeindruckende Zahlen, vor allem wenn sie z.B. mal in Lehrerstellen, Kita-Plätze oder warme Mittagessen für arme Kinder umrechnet. Wie kann so etwas geschehen?

Es gibt Bestimmungen in unserem Grundgesetz (Art. 115) und in unserer Landesverfassung (Art. 71) die eigentlich eine solche Verschuldung verhindern sollten. Diese Bestimmungen haben versagt oder besser diejenigen, die sie angewandt und interpretiert haben. Allzuleicht hatte es die Politik hier kreativ vorzugehen. Das gilt für alle bisherigen Regierungen. Der Begriff der Investitionen, die über Kredite finanziert werden dürfen wurde immer weiter ausgedehnt (siehe 12.6.2008).

Man durfte sich in Höhe der Bruttoinvestitionen neu verschulden. Das auch staatliches vermögen Abschreibungen unterliegt wurde ignoriert. Auch wenn Vermögen privatisiert, also verkauft wird, wird das nicht gegengerechnet. Und das zweite große Problem war die "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts", die zum verfassungswidrigen Schuldenmachen ermächtigte. Kein sehr scharfer Begriff, der deshalb auch immer wieder entsprechend mißbraucht wurde. Es reift die Erkenntnis, dass diese Praxis nicht so weiter gehen kann. Die Diskussion um den richtigen Weg ist gekennzeichnet mit den Begriffen Schuldenaufnahmeverbot und Schuldenbremse.

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16. Juni 2008 

Der Landesrechnungshof hat festgestellt: Die vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) durchgeführten Untersuchungen von regelmäßigen Proben der Lebensmittelüberwachungsbehörden bei den Kommunen sind bisher kostenlos. Damit verstößt das Land gegen seine rechtliche Verpflichtung zur Erhebung von Gebühren und verzichtet auf Einnahmen von jährlich mindestens 1.125.000 €. Soviel bringt es jedenfalls ein, wenn das LAVES wenigstens für die beanstandeten 25 % der insgesamt rund 30.000 Proben im Jahr Gebühren erheben würde. Die Kommunen können sich das Geld als Auslagenersatz von den geprüften Unternehmen zurückholen.

Entsprechende Bestimmungen gibt es dafür bereits. Aber sie werden nicht angewandt! Nach Auskunft des zuständigen Landwirtschaftsministeriums, weil viele andere Länder das auch nicht machen, weil man keine zusätzliche Bürokratie erzeugen will und weil man die örtliche Wirtschaft nicht zusätzlich belasten möchte. Das sind sicher ehrenwerte Gründe, die aber für viele andere Gebühren und staatlichen Abgaben auch gelten. Mal eben eine gute Million im Jahr zu verschenken, bzw. als versteckte Subvention für den Handel auszugeben ist dem niedersächsischen Steuerzahler aber wirklich nicht zuzumuten. Ganz abgesehen davon, dass es auch die Lebensmittelsicherheit steigern kann, wenn es für den Handel teurer wird erwischt zu werden.

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13. Juni 2008

Geld und Energie sparen verspricht das Zauberwort "Dial4Light" sparsamen Kommunen, denen die Belastungen für die öffentliche Beleuchtung der Straßen über den Kopf wächst. Außerdem wird eingesparte Energie natürlich auch von Klimaschützern gern gesehen. Es handelt sich um ein technisches System, mit dem jede Bürgerin per Telefon das Licht in ihrer Straße einschalten kann. Für den Bürger kostet das zunächst nur die Telefongebühren, die Gemeinde spart durch die Möglichkeit einer vorgezogenen allgemeinen "Verdunkelung". So ganz wird man aber den Verdacht nicht los, dass künftig mit dem Anruf auch gleich die verursachten Stromkosten abgebucht werden könnten. Das wäre dann allerdings ein weiterer Nachteil für die Bewohner des ländlichen Raumes. Denn klar dürfte auch sein, dass auf diese Art sich eher schwach frequentierte Strecken beleuchten lassen. Für die Innenstadt von Hannover wäre es deutlich weniger geeignet.

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12. Juni 2008

Ein öffentlicher Haushalt ist und war bisher nur verfassungsmäßig, wenn seine Kreditaufnahme nicht höher war, als die Investitionen. Alle vergangenen  Landesregierungen waren sehr kreativ, um diesen Spielraum zu nutzen und ständig zu vergrößern - sicher auch ein Grund für die aktuelle Schuldenkrise. So wurde einfach ein Teil (12,3 %) der Gelder, die die Kommunen als Finanzausgleich vom Land bekommen, zu Investitionsmitteln erklärt und damit die Verschuldensobergrenze des Landes erhöht.Wenn überhaupt, macht das natürlich nur Sinn, wenn die Kommunen tatsächlich in dieser Höhe investieren ohne ihrerseits dafür Kredite aufzunehmen.

Der Landesrechnungshof kritisiert jetzt in seinem Jahresbericht, dass dies vom Land nie im Einzelnen überprüft wurde, obwohl der Staatsgerichtshof dies verlangt hat. Jeder weiß natürlich aus der Praxis, dass in vielen Kommunen diese Voraussetzungen nicht erfüllt wurden bzw. werden konnten. Damit rückt diese Praxis in die gefährliche Nähe eines rechtswidrigen Taschenspielertricks.  Ein Verzicht auf den Einzelnachweis wäre nur zu vertreten, wenn in Zukunft die Investititionen nicht mehr zur Ausweitung von Kreditermächtigungen berechtigen würden bzw. wenn die Nettoneuverschuldung auf Null gesenkt wird, d.h. keine neuen Schulden gemacht werden. Aber das ist eine andere Diskussion. 

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11. Juni 2008 

Der Staatsgerichtshof hat dem Land aufgegeben etwas gegen die ungesetzlich hohen Kassenkreditbestände zu unternehmen. Die löst das Problem allerdings nicht mit mehr Geld für die Kommunen. Minister Schünemann verweist vielmehr auf ein strenges Regime, das bei der Genehmigung der Kommunalhaushalte praktiziert wird. Dazu gibt es auch kaum eine Alternative, außer, dass diese "Fürsorge" rund 15 Jahre zu spät kommt. Eine Lösung für die Krise der Kommunalfinanzen ist das allerdings nicht.

Da wird die von uns geforderte Festlegung einer Altschuldenregelung (siehe 6. Juni 2008) für die niedersächsischen Kommunen schon konkreter. Der kommunale Investitionsstau ist gewaltig. Die Städte und Landkreise werden von der Schuldenlast gleichsam erdrückt. Da zeigt Innenminister Schünemann fehlenden Weitblick bei der Kommunalaufsicht vor. Zur Konsolidierung der örtlichen Haushalte gehört unabdingbar auch die gesamte Neuaufstellung der kommunalen Ebene. Dabei hat die Landesregierung komplett versagt. Es gibt kein Konzept, keine Kriterien, keine Beratung, keine politische Linie, kein funktionierendes Anreizsystem. Die angekündigte schärfere Gangart bei der Genehmigung von kommunalen Haushaltsplänen wird so zum Flop. Die Stadtkämmerer kämpfen vielerorts mit spitzem Rotstift gegen die drückende Schuldenlast und Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wozu sie überhaupt noch Steuern zahlten, wenn sie ihre Kinder in marode Schulgebäude schicken und Jugendzentren oder Stadtteilbibliotheken geschlossen würden. Wenn die Landesregierung etwas Gutes tun will, muss sie jetzt eine Altschuldenregelung für die Kommunen entwickeln und in Sachen Gebietsreform endlich die Stückwerk-Politik aufgeben. 

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6. Juni 2008

Heute gab es in der Landtagssitzung wieder einen Debattenklassiker. Die SPD-Opposition forderte von der Landesregierung die Rücknahme der Kürzungen des Kommunalen Finanzausgleichs. Das Spielchen läuft jeweils mit vertauschten Rollen. Früher kam diese Forderung von der CDU-Opposition an die SPD-Landesregierung. Alle Kürzungen wurden von den betroffenen Kommunen beim Staatsgerichthof (StGH) in Bückeburg erfolglos beklagt. Sie wurden rechtlich nicht beanstandet. Die kommunale Wohltat mit der Gießkanne wäre auch wenig zielgenau. Aber jenseits der Entscheidung des StGH gibt es durchaus Aspekte für die Landesregierung mehr für die Kommunen zu tun.

Auf die hohen zusätzlichen Steuereinnahmen von 2006 bis 2008 habe ich schon im Blogbeitrag vom 29.5. hingewiesen. Das dokumentiert eine zusätzliche Leistungsfähigkeit, die gezielt auch den Kommunen zugute kommen sollte, die sich angesichts ihrer Verschuldung nicht mehr aus eigener Kraft aus dem Sumpf ziehen können. Wir brauchen in Niedersachsen eine Altschuldenregelung für die Kommunen, so wie sie auf Bundesebene auch für die finanzschwachen Länder diskutiert wird. Das wäre auch eine wichtige Voraussetzung für den 2. Aspekt: Eine Gebietsreform, die Neuaufstellung der kommunalen Ebene ist für die breite Haushaltskonsolidierung unverzichtbar. Hier fehlt der Landesregierung noch alles: Konzept, Kriterien, Geld und Wille! Angesichts der aktuellen Diskussion darf Punkt 3 nicht unerwähnt bleiben: Auch der derzeitige irrationale Wettbewerb um die radikalste Steuersenkung gefährdet die Kommunalfinanzen.

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5. Juni 2008 

Wir haben schon länger gefordert, mehr Betriebsprüfer bei den niedersächsischen Finanzämtern einzusetzen, um für eine gerechtere Steuererhebung und entsprechende Mehreinnahmen zu sorgen (siehe Beiträge vom 14.04. und 30.04.2008). Finanzminister Möllring hält das nicht für nötig. Jetzt haben wir auch Unterstützung vom Landesrechnungshof bekommen. Er hat in seiner Denkschrift z.B. festgestellt, dass zwei Finanzämter 70 % Rückstände hatten und einige Betriebsprüfer mehr als doppelt so viel Fälle bearbeiten sollten, als sie eigentlich leisten können.

Allein in einem Fall verursachten die Verzögerungen errechnete Steuerausfälle von 322.000 €. Damit könnte man z.B. eine Lehrerin mindestens 4 Jahre lang bezahlen. Die beschriebenen Mängel wurden übrigens auch schon von der Oberfinanzdirektion Hannover festgestellt und gemahnt. Wie lange will Minister Möllring noch auf diesen Aspekt von Steuergerechtigkeit und auf entsprechende Steuermehreinnahmen verzichten?

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4. Juni 2008 

Nicht ganz aktuell war die FDP in der heutigen Aktuellen Stunde der Landtagssitzung. Sie wandte sich gegen die im Jahressteuergesetz 2008 von Minister Steinbrück vorgesehene Streichung der Abzugsfähigkeit von Schulgeld. Die war aber schon vom Tisch und soll durch eine Deckelung des möglichen Abzugsbetrages auf 2000 € im Jahr ersetzt werden. Das ist ein guter Kompromiß, denn Vor- und Nachteile einer Streichung halten sich fast die Waage. Auf der einen Seite steht die hohe Wertschätzung, die unsere Privatschulen zu Recht als Bereicherung der Schullandschaft und positives Wettbewerbselement genießen. Privatschüler kosten den Staat deutlich weniger als die Besucher staatlicher Schulen. Das rechtfertigt durchaus eine Unterstützung der Schulgeld zahlenden Eltern. Und es erleichtert natürlich auch Normalverdienern ihre Kinder auf Privatschulen zu schicken. Das verhindert das "die Reichen" dort unter sich bleiben - was übringens nach unserem Grundgesetz verboten ist.

Auf der anderen Seite ging es darum zusätzliche Steuerausfälle zu verhindern, nachdem der Europäische Gerichthof entschieden hat, dass die geltende Abzugfähigkeit auch für den Besuch auf ausländischen Privatschulen gewährt werden muß. 50 Mio. € Steuermehreinnahmen hätte eine Streichung erbracht, außerdem eine Steuervereinfachung, die zur Einsparung von Bürokratiekosten von 326.000 € geführt hätte. Ein Stück weit wäre es auch eine Beseitigung eines Steuerprivilegs für Reiche, da der bisherige 30-%ige Abzug in unbegrenzter Höhe möglich ist.

Warum sollte der deutsche Steuerzahler Eltern die ihre Sprößlinge auf ein Eliteinternat in England schicken wollen und können mit bis zu 15 % des Schulgeldes subventionieren? Auch ist auf lange Sicht nicht auszuschließen, dass eine überzogene Förderung der Privatschulen negative Einflüsse auf das Angebot und die Qualität der staatlichen Einrichtungen haben könnte. Diese müssen aber das Rückgrat unseres Bildungswesens bleiben. Ich will nicht, dass ihnen die Schüler und Schülerinnen in Massen weglaufen. Deshalb ist die jetzt vorgesehene Deckelung eine gute Lösung - aber bitte unter Einschluß der privaten Berufsschulen, die Herr Steinbrück nach wie vor ausschließen will. Und wenn dann die FDP in ihrer eigenen Aktuellen Stunde gelernt hat, dass man nicht auf alles was Subvention heißt gleich mit der Keule losgeht, dann war es eine gute Debatte.

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3. Juni 2008

Einen dreijährigen Pilotversuch zur Neuorganisation des Straßenbetriebsdienstes auf Bundes- und Landstraßen hat der Landesrechnungshof jetzt ausgewertet. Verglichen wurde der Pilotversuch "Mini-Straßenmeisterei" mit dem Pilotversuch "Privatisierung". Ein geplanter Pilotversuch "Kommunalisierung" kam nicht zustande, da sich Land und Kommunen nicht über die Finanzierung einigen konnten. - Schade! Beim Versuch Privatisierung wurden fast alle Arbeiten privat ausgeschrieben, vergeben und kontrolliert. Bei der Mini-Lösung blieben Kernaufgaben beim Landesbetrieb und insbesondere planbare und personalintensive Arbeiten wurden zur privaten Erledigung ausgeschrieben. Das interessante Ergebnis: Die Privatisierung wurde 20 % teurer als im Vergleichsjahr und die Mini-Straßenmeisterei sparte 15 % ein, im Vergleich zum Vorjahr. Ein gutes Beispiel dafür, dass der undifferenzierte Ruf nach Privatisierung nach dem Motto: "Private sind immer billiger" nicht gerechtfertigt ist.

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2. Juni 2008

Ist es Aufgabe des Staates (in unserem Fall der Länder) einen Hafen bereitzustellen? Darüber läßt sich zumindest diskutieren. In vielen anderen Staaten sind Häfen als private Wirtschaftsbetriebe organisiert, die sich über ihre Einnahmen finanzieren. Das funktioniert sehr gut und deshalb sind auch die deutschen staatlichen Häfen als wirtschaftlich selbständige Einheiten aus den Landesbehörden ausgegliedert, sprich: pseudoprivatisiert. Eigentümer bleiben nämlich die Länder, die Jahr für Jahr viele Steuermillionen in den Bau und den Betrieb der Häfen stecken, weil es auch angesichts der föderalen Konkurrenz nicht gelingt, bei den Reedern kostendeckende Hafengebühren durchzusetzen.

Dieser Ansatz sollte beim Bau des Jade-Weser-Ports durchbrochen werden. Mindestens 50 % der Baukosten sollte durch private Investoren aufgebracht werden. Aber weder die jetzige noch die vorhergehende Landesregierung war fähig diese Voraussetzung durchzusetzen. So hat der Landesrechnungshof jetzt ausgerechnet, dass uns das Hafenprojekt bis zum Jahre 2049 mit rund 930 Mio. € belasten wird. Sicher werden viele von dem neuen Tiefwasserhafen profitieren, aber zahlen wird dafür vornehmlich der niedersächsische Steuerzahler.

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