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24. Juni 2008

GRÜNE wollen Telefonterror der Werbefirmen stoppen - Mit Widerspruchsrecht und Klagebefugnis Verbraucherrechte stärken

Die Landtagsgrünen wollen dafür sorgen, dass der Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung verstärkt wird. "Den Verbrauchern müssen mehr Rechte eingeräumt werden, damit sie sich gegen die unlauteren Methoden der Werbetreibenden besser wehren können", sagte der hiesige Abgeordnete Hans-Jürgen Klein am Dienstag in Hannover. Die Grünen wollen das Widerspruchsrecht und die Klagebefugnis stärken. Danach würden Verträge, die aus Werbeanrufen resultieren, ohne nachträgliche schriftliche Bestätigung des Kunden ungültig. "Das schiebt dem Telefonterror einen Riegel vor und macht ihn unattraktiv", sagte Klein. Eine parlamentarische Initiative fordert die Landesregierung auf, sich in diesem Sinne im Interesse der Verbraucher und der ehrlichen Unternehmen einzusetzen. Aktuell liegt im Bundesrat ein Antrag aus Baden-Württemberg vor und in den Landtagen von NRW und Bremen gab es kürzlich parteiübergreifende Initiativen gegen das wachsende Problem.

TelefonwerbungDer Grünen-Politiker wies darauf hin, dass nach Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung allein 2006 über 300 Millionen Werbeanrufe getätigt wurden; die Tendenz ist steigend. "Das sind 820.000 Belästigungen pro Tag, mit denen sich Unternehmen mittels unlauterer Praktiken einen Wettbewerbsvorteil erschleichen wollen", sagte Klein. Gerade ältere und uninformierte Marktteilnehmer würden dabei immer wieder überrumpelt. Trotz eines 2004 erfolgten Verbotes sei die Rechtslage weiterhin unklar. Der im Plenum in der nächsten Woche vorliegende Entschließungsantrag mit der Überschrift "Telefonterror stoppen - Verbraucherschutz bei unerwünschter Telefonwerbung stärken" soll Abhilfe schaffen. Darin fordern die Grünen auch eine deutliche Verschärfung des Strafmaßes und das Verbot der Rufnummerunterdrückung bei unerwünschten Werbeanrufen.

Klein kritisierte in diesem Zusammenhang auch die massiven Kürzungen bei den Verbraucherberatungsstellen von 1,6 Millionen Euro im Jahr 2002 auf 1 Million Euro im Jahr 2007. Dadurch habe sich die Zahl der Beratungsstellen in Niedersachsen von 28 auf 20 verringert.

Foto: pfirsichmelba/aboutpixel.de

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