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Im April 2008 erhielten die kommunalen Spitzenverbände einen Entwurf zur Stellungnahme aus dem Niedersächsischen Innenministerium. Darin wurden die Änderungen des Erlasses zur Gewährung von Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage dargelegt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Passage, in der es heißt, dass "… besonders finanzschwache Kommunen…" unterstützt werden, die sich "durch ernsthafte Fusionsbestrebungen" auszeichnen. Dies dürfte bei den Spitzenverbänden auf einige Verwunderung gestoßen sein. Wurde doch noch im Koalitionsvertrag vom 25.02.2008 beschrieben, dass die Koalitionsfraktionen beabsichtigen, interkommunale Zusammenarbeit und den freiwilligen Zusammenschluss von Kommunen zu neuen Körperschaften durch zusätzliche Leistungen des Landes zu unterstützen.
Davon kann nach den Ausführungen des Erlasses keine Rede mehr sein. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat in einer ersten Stellungnahme richtig erkannt, dass die kommunale Gemeinschaft aus den FAG-Mitteln "faktisch … die 'Hochzeitsprämie' zahlen" soll. Die Landesregierung beabsichtigt offensichtlich, ihre angekündigte Unterstützung und Förderung aus den allgemeinen Bedarfszuweisungen zu finanzieren.
Für das Bedarfszuweisungsverfahren wegen einer außergewöhnlichen Notlage nach § 13 FAG stehen im Jahr 2008 insgesamt rund 46,9 Mio. Euro zur Verfügung. Allein im Kreis Lüneburg erwartet man laut Hannoverscher Allgemeiner Zeitung vom 19.04.2008 als Unterstützung für eine mögliche Kreisfusion über vier Jahre jeweils 50 Mio. Euro.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Ausführungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, dass die geplante Ausgestaltung des Bedarfszuweisungsverfahrens "die Herkunft der hierfür vorgesehenen Mittel und die Rechtsnatur dieser Mittel negiert"?
2. Wie will die Landesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Beteiligung am Ausgleich entstehender Härten beim Zusammenschluss von Kommunen zu neuen Körperschaften haushaltstechnisch umsetzen?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die mögliche Höhe der zu erwartenden Anmeldungen von fusionsbereiten Kommunen?