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Einwendungen KKW Stade

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
FAX  04131-15-1401

Antrag der Electrabel Kraftwerk Stade GmbH & Co KG (EKS) auf Erteilung einer Genehmigung zum Bau und zum Betrieb eines Kohlekraftwerkes in Stade gem. § 8 BImSchG

Zu dem Antrag erhebe ich /die folgenden Einwendungen:


1. Globale Erderwärmung

Jegliche neueren Studien zum Klimawandel bestätigen, dass schnellstmöglich Maßnahmen gegen den Klimawandel ergriffen werden müssen, um zu verhindern, dass die Folgen des Klimawandels zu weltweit irreparablen Umweltauswirkungen führen. Durch vermehrte extreme Wetterereignisse wie Stürme, Trockenheit, Dürre, extreme Niederschläge und Hitzewellen werden weltweit gesundheitliche Schäden und Todesfällen beim Menschen sowie das Aussterben von Tierarten auftreten. Auch die weltweiten wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. durch Unwetterschäden) sind beträchtlich und bisher nicht quantifiziert.

Mit den Betriebsstunden, die das geplante Kraftwerk erbringen kann, ist ein Ausstoß von bis zu 4 Mio. Tonnen Kohlendioxid pro Jahr verbunden. Kohlendioxid ist jedoch gemäß Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der Hauptverursacher der Erderwärmung. Der Bau und Betrieb des Kohlekraftwerkes in Stade wird somit genau das Gegenteil dessen bewirken, was angesichts des Klimawandels getan werden müsste.

Die Rat der Stadt Stade hat vor ca. 10 Jahren sich für die Ziele des Klimabündnisses europäischer Städte ausgesprochen und sich damit zur CO2-Reduzierung verpflichtet.

Mit der Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks sind diese von der Stadt gesetzten Klimaziele nicht mehr erreichbar.

Durch den Bau eines Kohlekraftwerkes in Stade wird der oben beschriebene Klimawandel und seine negativen Auswirkungen verstärkt. Beispielsweise können die Lebensmittelpreise steigen, weil die Rahmenbedingungen für die Lebensmittelproduktion negativ beeinflusst werden, insbesondere das Alte Land, dass zu den größten Obstanbaugebieten der Welt gehört.

Extreme Wetterlagen und Naturereignisse als Folge des Klimawandels können sowohl für meine Gesundheit als auch für mein Eigentum eine Gefahr darstellen. Der weltwirtschaftliche Schaden wird auf 60 Dollar je Tonne ausgestoßenes CO2 geschätzt. Damit kann das geplante Kohlekraftwerk über die Laufzeit von 40 Jahren einen Schaden von etwa 11 Milliarden Dollar erzeugen.

Ich lehne den Bau und die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerkes in Stade ab, da dieses zu einer Verstärkung des voranschreitenden Klimawandels und damit möglicherweise zu negativen Folgen für mich führt. Ich beantrage daher, die beantragte Genehmigung nicht zu erteilen.

2. Feinstaubbelastung

Durch den Betrieb des Kraftwerkes werden pro Jahr etwa 200 400 Tonnen Feinstaub ausgestoßen. Feinstaub dringt besonders tief in die menschliche Lunge ein und kann dort Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme und Asthma verursachen. Auch besteht der Verdacht, dass Feinstaub das Lungenkrebsrisiko erhöht.

Die Feinstaubvorbelastung liegt nach den Angaben in den Antragsunterlagen in der Region bereits heute bei 65% der gesetzlichen Grenzwerte von 40mg/m3. Der entsprechende Grenzwert in der Schweiz beträgt 20mg/m3 und die Weltgesundheitsorganisation hält aus Gründen der Gesundheitsvorsorge nur eine Belastung von 5mg/m3 für unbedenklich. Unter diesen Bedingungen erscheint jede weitere Zusatzbelastung für unverantwortlich. Die drohende Belastung durch Feinstaub ist daher für mich weder hinnehmbar noch zulässig. Der Betrieb des Kohlekraftwerkes würde alle bisherigen Bemühungen zur Feinstaubreduzierung zunichte machen und die Gesundheit der Bürger/innen in der Region – und damit auch meine Gesundheit verstärkt gefährden.

3. Belastung mit Stickoxiden

Durch den Betrieb des Kohlekraftwerkes werden große Mengen Stickoxide ausgestoßen. Stickoxide entstehen bei allen Verbrennungsprozessen, auch in Kraftwerken. Stickoxide wirken als Reizgas auf die Atemwege und sind mit Kohlenwasserstoffen an der Ozonbildung am Boden (z. B. Sommersmog) beteiligt. Hohe Ozonkonzentrationen sind gesundheitsschädlich. Auch in Stade wurde in den vergangenen Jahren mehrfach der Warnwert für eine zu hohe Ozonbelastung erreicht und überschritten. Da die Grenzwerte für Stickoxide durch die EU in den nächsten Jahren abgesenkt werden, ist damit zu rechnen, dass die Grenzwerte in der Region selbst ohne Kohlekraftwerk in den nächsten Jahren nicht eingehalten werden können. Ich befürchte, dass hohe Ozonbelastungen im Sommer durch den Bau des Kohlekraftwerkes tendenziell häufiger und mit höheren Immissionswerten auftreten werden. Insbesondere im Zusammenhang mit den weiteren geplanten Kohlekraftwerken diesseits und jenseits der Elbe. Ozon wirkt auch als Pflanzengift und mindert so die Ernteerträge der Landwirtschaft. Das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet der Welt, das Alte Land, ist besonders betroffen. Ich kaufe regionale erzeugte Äpfel aus dem Alten Land und fühle mich sehr stark betroffen.

Stickoxide werden weiterhin über die Niederschläge in den Boden eingebracht. Dort bewirken sie Versauerung und Überdüngung, was sie zu einem Hauptverursacher des Waldsterbens macht. Die Region hat einen sehr geringen Waldanteil, der betroffen wäre. Durch das als Folgewirkung einsetzende Waldsterben schmälert sich für mich die Naherholung in diesen Wäldern. Darüber hinaus schädigen sie weitere empfindliche Ökosysteme. Diese Risiken für meine Gesundheit und die Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen sind für mich nicht hinnehmbar.

4. Naturschutzgebiete in der Umgebung

Das Kraftwerk kann auch nicht genehmigt werden, weil die Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie in der näheren Umgebung (Unterelbe und Schleswig-Holsteinisches Elbästuar) in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Gebiete mit ihrer zum Teil empfindlichen Pflanzen- und Tierwelt werden durch die zusätzlichen Immissionen aus dem neuen Kraftwerk beeinträchtigt. Damit sehe ich auch hier meine Erholungsmöglichkeiten und die biologische Vielfalt gefährdet.

Zweifelhaft ist, ob die Kühlwassereinleitung in die Elbe einen so hohen Wärmeeintrag in den Fluss mit sich bringt, der wiederum ein partielles "Umkippen" der Elbe und damit zum Sterben von Fischen und anderen Organismen im Flussabschnitt unterhalb der Einleitestelle führen kann. Untersucht wurde zwar die Auswirkung der Temperaturerhöhung durch das rückgeführte Kühlwasser um 7°, dies allerdings unter den gegenwärtigen Bedingungen. Aufgrund der globalen Klimaveränderungen ist nicht auszuschließen, dass es darüber hinaus zu einer generellen Erwärmung des Elbwassers kommt, so dass zumindest innerhalb der voraussichtlichen Lebensdauer der Anlage von 40 Jahren kumulierte Wirkungen eintreten

5. Fehlendes öffentliches Interesse

Das Kraftwerk ist für die örtliche und regionale Stromversorgung nicht erforderlich. Im Gegenteil wird aufgrund des Ausbaus der Offshore-Windparks und des Baus weiterer Kraftwerke an der Küste mit erheblichen Überkapazitäten in Norddeutschland gerechnet.

Die Anlage hat hauptsächlich privatwirtschaftliche Bedeutung. Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist nicht gegeben. Die Klimawirkungen des Kohlekraftwerks verbieten es außerdem anzunehmen, dass "zwingende Gründe des öffentlichen Interesses" für das Kraftwerk vorhanden sind oder gar – wie immer wieder behauptet, dass das Kraftwerk positive Auswirkungen auf die Umwelt hätte.

6.  Auswirkungen auf den Tourismus

Die Auswirkungen auf den Tourismus sind nicht ausreichend untersucht worden. Durch die Kraftwerksinvestitionen ist mittelfristig mit einem Imageschaden der Region zu rechnen, der zu Verlusten von Besuchern und damit zu wirtschaftlichen Einbußen in diesem für die Region bedeutsamen Wirtschaftsfaktor führt. Insgesamt ist für die Stadt und die Region trotz der durch das Kraftwerk getätigten Investitionen und der geschaffenen Arbeitsplätze mit einer negativen Wertschöpfungsbilanz zu rechnen.

Insgesamt sehe ich die Gefahr, dass durch das beantragte Kohlekraftwerk meine Rechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II Grundgesetz) und Eigentum verletzt werden. Gleichzeitig verstößt das Vorhaben in seiner beantragten Form gegen § 5 Abs. 1 BImSchG, so dass ich befürchte, dass durch den Betrieb des Kohlekraftwerkes in der vorgesehenen Art und Weise unter anderem schädliche Luft und Boden-Verunreinigungen auftreten, die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen meine Gesundheit maßgeblich gefährden werden.

Zusätzliche Information

Klimatod Kohle