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17. März 2008

Kassensturz für Planung der Küstenautobahn A 22

In Niedersachsen laufen die Planungen zur so genannten Küstenautobahn A 22 zwischen Drochtersen im Landkreis Stade und Westerstede im Landkreis Ammerland. Nach der Festlegung des Untersuchungsraumes, der Erarbeitung und Bewertung verschiedener Trassenvarianten und der Festlegung einer Vorzugstrasse wurde im Oktober 2007 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Mitte Januar 2008 lief die Einwendungsfrist dazu aus.

Die A 22 steht im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nur in der Kategorie "weiterer Bedarf". Ein Planungsrecht ohne Kostenbeteiligung des Bundes ist auf Drängen der Landesregierung erteilt und aufgrund eines außerordentlich hohen Umweltrisikos dieser Autobahn mit einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag belegt. Das Land und weitere Akteure sind mit der freiwilligen Übernahme der Planungskosten für ein im BVWP nur nachrangig berücksichtigtes Projekt ein hohes Kostenrisiko eingegangen. Die Chancen für eine Realisierung oder zeitlich planungsnahe Realisierung der Küstenautobahn sind angesichts der finanziellen Restriktionen der Bundesebene vor dem Hintergrund der stark wachsenden Instandhaltungskosten am bestehenden Verkehrsnetz und der demografischen Entwicklung eher gering.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Personal- und Sachkosten sind bisher für welche Planungsschritte entstanden?

2. Wer hat im Einzelnen zur Deckung dieser Kosten in welcher Höhe beigetragen?

3. Wie hoch werden die zu erwartenden weiteren Planungskosten für die einzelnen weiteren Planungsschritte voraussichtlich in den kommenden Jahren jeweils veranschlagt und wie ist die Finanzierung vorgesehen und abgesichert?