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Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/4276 - Schriftlicher Bericht - Drs. 15/4323
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einige privilegierte Niedersachsen haben in diesen Tagen das Glück, sich zweimal über Geschenke freuen zu können: einmal wie alle anderen zu Weihnachten und dann noch einmal über die Wahlgeschenke der Landesregierung. - Bei dieser Landesregierung wäre es sehr eigenartig gewesen, wenn die Jäger in diesem Jahr leer ausgegangen wären.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Ich will das an vier Punkten festmachen:
Erstens. Mit den vorgesehenen Verordnungsermächtigungen schaffen wir einen Wildwuchs jagdrechtlicher Regelungen auf der Landkreisebene. Jeder Kreisjägermeister hat jetzt gemeinsam mit der Kreisjägerschaft die Möglichkeit, sein eigenes Steckenpferd zu reiten. Die Erfahrungen zeigen, dass auf der kommunalen Ebene eben keine naturschutzfachlich abgewogenen Entscheidungen zu erwarten sind. Wir werden ideologische, von Macht- und Mehrheitspositionen abhängige Interessenvertretungen bei den Entscheidungen erleben. Das wird sie prägen.
Einen Eindruck von diesen künftigen Verhältnissen bekommen wir doch schon, wenn wir uns den Wildwest - oder soll ich sagen „Wildnordwest“?- ansehen, der im Moment in Bezug auf die Gänsejagd an der Küste stattfindet, um im Sinne der Pläne der Landesregierung weitere Schießgelegenheiten für Gänse zu schaffen.
Deswegen ist die Erweiterung um die Nilgans im vorliegenden Gesetzentwurf genau das falsche Signal. Die Gänsejagd vermeidet keine landwirtschaftlichen Schäden. Im Gegenteil, sie provoziert und vergrößert sie eher durch die Erhöhung des Energiebedarfs und durch Verhaltensänderungen der bejagten Tiere.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Zweitens. Die Gefahr, dass gefährdete Arten durch Verwechslung mit jagdbaren Arten in Mitleidenschaft gezogen werden, ist sehr groß. Hinzu kommt, dass der Beschuss von Gänseschwärmen mit Schrot auch tierschutzrechtlich äußerst fragwürdig ist, weil eben nicht nur das geschossene Tier getroffen wird, sondern rundherum viele andere Tiere verletzt und mit Blei vergiftet werden.
Ich finde, der einzige Weg ist hier, die Landwirte fair und anständig entsprechend den tatsächlichen Schäden zu entschädigen. Ich schlage vor, dass wir dafür die Jagdabgabe heranziehen, die sonst für allen möglichen Blödsinn ausgegeben wird.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Drittens. Schwierigkeiten haben wir eben auch mit dem Anspruch der Jäger, mit der Flinte das ökologische Gleichgewicht und den Artenschutz sichern zu können. Dafür sind Sie bisher jeden Beweis schuldig geblieben. Das klappt weder bei Rabennoch bei Zug-, Greif- oder Singvögeln, das klappt nicht bei Kormoranen. Das klappt auch nicht bei Füchsen, Mardern oder anderem Raubzeug. Intakte Biotope, meine Damen und Herren, sind nicht durch Jäger zu ersetzen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ein letzter Punkt, der uns erheblich stört, ist das Beharren auf einem eigenen Rechtskreis Jagd, Herr Dammann-Tamke. Das Problem ist, dass sich dieser Rechtskreis Jagd nicht in das allgemeine Umwelt- und Naturschutzrecht einordnen will und muss. Das ist nichts anderes als ein Relikt feudalistischer Sonderrechte. Meine Damen und Herren, das ist so absurd, als wenn jetzt alle Geländewagenfahrer erwarten würden, dass für sie eine eigene Straßenverkehrsordnung erlassen würde, die es ihnen erlaubte, als Geisterfahrer zu fahren.
Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Wir sind und bleiben eine jagdkritische Partei und werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
(Beifall bei den GRÜNEN)