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19. September 2007

Siedlungsbeschränkung und Nachtflug am Flughafen Hannover

Drucksache 15/4237

Die Anhörung zum Entwurf des LROP hat ergeben, dass es bezüglich der Erweiterung des Sied-lungsbeschränkungsbereiches zugunsten des Flughafens Hannover noch erheblichen Klärungsbe-darf gibt. Durch die Festlegung des Beschränkungsbereiches über den gewichteten Lärmwert „Lden“ ergibt sich ein großer Einflussfaktor der enormen geplanten Steigerungen des Umfangs des Nachtfluges. Weiterhin ergeben sich bis 2020 durch die von der Landesregierung geförderten „Entwicklungschancen“ des Flughafens Hannover Steigerungen des Umfangs des Flugverkehrs um über 40 %. Die dadurch entstehenden Emissionen an CO2 stehen im Widerspruch zu den Zielen des Raumordnungsprogramms (Folgen für das Klima) und den Klimaschutzzielen der Bundesrepu-blik (30 % Reduzierung bis 2020).

In der Anhörung am 07.09.2007 wurden von mehreren Abgeordneten die Zusammenhänge zwi-schen dem Nachtflug und der Größe der Siedlungsbeschränkung durch die Berechnung über den „Lden“ einerseits und die Argumente zum Klima-/Umweltschutz andererseits abgelehnt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Um wie viel geringer könnte die Vergrößerung der Siedlungsbeschränkung im Verhältnis zu der notwendigen Beschränkung aus 2004 ausfallen, falls kein Nachtflug stattfinden würde?

a) Wie groß wäre der erforderliche Siedlungsbeschränkungsbereich ohne Nachtflug im Verhältnis zur heute bereits geltenden Siedlungsbeschränkungszone?

b) Wurden im Verfahren zur Abwägung der Anliegerinteressen auch Alternativen anderer Beschränkungsbereiche (z. B. mit anders verteilten Flugbewegungen) geprüft?

2. Ist es richtig, dass die bis 2020 vom Flughafen prognostizierte Steigerung der Zahl der Flug-bewegungen auch im Rahmen der heutigen Tageskapazität (Zeitraum 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) aufgenommen werden könnte?

3. Wie werden die im LROP vorgesehenen Ziele des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit (§ 1 NROG) und einer wirksamen Umweltvorsorge (§ 12 UVPG) in Bezug auf die Verkehrsent-wicklung des Flughafens Hannover umgesetzt?

a) Welche Mengen an CO2-Emissionen ergeben sich aus der Prognose 2020 des Flugha-fens Hannover gegenüber dem von der Bundesrepublik angestrebten Ziel der CO2-Reduzierung um mindestens 30 % bis 2020?

b) Welche Mengen an Feinstaub entstehen durch den Flugverkehr, und wie wirkt sich diese Feinstaubbelastung auf die umliegenden Gemeinden aus?

c) Wie werden diese Mehremissionen an CO2 und Feinstaub kompensiert?

4. Wieso liegen die Lärmkarten nach § 47 c BImSchG für den Flughafen Hannover (gesetzes-gemäß zu erstellen bis zum 30.06.2007) noch nicht vor? Wann werden die Lärmkarten der Öf-fentlichkeit vorgelegt, und wer ist für die Bearbeitung zuständig?

5. Werden die Lärmaktionspläne für den Flughafen Hannover nach § 47 d BImSchG gesetzes-gemäß am 18.07.2008 fertig sein?

a) Wer ist für die Bearbeitung zuständig?

b) Wie ist die rechtzeitige und effektive Möglichkeit der Öffentlichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken (§ 47 d Abs. 3 BImSchG), ge-plant?

 

 

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