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Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:
Begründung
Die Finanz- und Weltwirtschaftskrise, die mit dem Platzen der Immobilienblase in den USA im Jahr 2008 ihren Ausgang nahm, ist längst nicht überwunden, sondern hat mit der derzeitigen Schuldenkrise, die auch für die Konjunktur und die öffentlichen Haushalte in Deutschland zu einer erneuten erheblichen Belastung werden kann, lediglich ihren Charakter geändert. Entscheidend zur Vermeidung künftiger Finanzkrisen sind deshalb Schuldenbremsen – und zwar für Staat, Banken und private Verschuldung gleichermaßen
Die Niedersächsische Landesregierung ist jedoch damit gescheitert, die Neuverschuldung entscheidend zu senken. Trotz einer günstigen Einnahmesituation und sehr günstiger Kreditzinsen werden im kommenden Jahr voraussichtlich über 2,1 Milliarden € fehlen, um die geplanten Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Das Vorlegen eines Doppelhaushaltes 2012/2103 ist sachlich völlig unbegründet und dient einzig dem Zweck, das Scheitern der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen in ihrem zentralen politischen Vorhaben aus dem kommenden Landtagswahlkampf heraus zu halten. Nicht zuletzt aufgrund der nach wie vor fragilen konjunkturellen Situation sind Kalkulationen der Einnahmen und Ausgaben des Landes im Jahre 2013 mit so erheblichen Unsicherheiten behaftet, dass die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts 2013 auch unanhängig vom Ausgang der Landtagswahl schon heute als sicher gelten kann. Zudem wird das Recht des Parlaments, jährlich den aktuellen Erfordernissen entsprechend über den Haushalt zu entscheiden, mit Verabschiedung eines Doppelhaushalts erheblich beschnitten.
Besonders kommt das haushaltspolitische Scheitern der Landesregierung auch in ihrer zunächst verfolgten Absicht zum Ausdruck, ausgerechnet die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse als Begründung zur Vorlagen eines gegen die Niedersächsische Verfassung verstoßenden Haushalts mit deutlich oberhalb der eigenfinanzierten Investitionen vorgesehener Neuverschuldung vorzulegen. Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die bereits gedruckten Haushaltspläne noch vor ihrer Verteilung an die Mitglieder des Landtages zum Teil Makulatur waren. Die späte und erkennbar widerwillig vollzogene Rückkehr auf den Boden der Verfassung ist nicht später Einsicht, sondern ausschließlich einem massiven Druck der Öffentlichkeit geschuldet.
Die Begrenzung der Nettoneuverschuldung auf das Niveau der eigenfinanzierten Investitionen wird auch nicht über Einsparungen bei den gegenüber dem Vorjahr nominal (über den voraussichtlichen Tarif- und Kostensteigerungen von rund 2% hinausgehenden) um rund 3% ausgeweiteten Ausgabenansätzen, sondern über Buchungstricks zur formalen Ausweitung der Investitionen erreicht. Einen solchen Wahlgeschenke-Haushalt kann sich Niedersachsen nicht leisten.
Trotz der vollmundig in der offenkundigen Vermutung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Regierungsverantwortung zu sein vorgetragenen Zielstellung, die Schuldenbremse bereits ab dem Jahre 2017 einzuhalten, hat die Landesregierung bisher kein Konzept, wie dieses Ziel 2017 bzw. spätestens im Jahre 2020 tatsächlich erreicht werden soll. Die aktuell günstige konjunkturelle Situation, die dazu geführt hat, dass die letzten vier Steuerschätzungen jeweils nach oben korrigierte Einnahmeerwartungen gezeitigt haben, ein historisch günstiges Zinsniveau mit trotz deutlich höheren Schuldenstandes signifikant rückläufigen Zinsausgaben und nicht zuletzt, der möglicherweise nur noch bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofes über die anhängige Klage mögliche Buchungstrick, sogenannten Rücklagen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen zum Haushaltsausgleich einzusetzen, verschleiern die tatsächliche Situation. Ohne höhere Einnahmen wird der Niedersächsische Landeshaushalt nicht auszugleichen sein, wenn bei wichtigen Zukunftsinvestitionen wie Bildung und Klimaschutz deutliche und in ihren Auswirkungen fatale Einschnitte vermieden werden sollen. Dem Ministerpräsidenten fehlen Kraft und Mut, sich im Bundesrat und gegenüber seiner Parteivorsitzenden und Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine aufgabengerechte Finanzausstattung Niedersachsens und eine angemessenen Beteiligung hoher Einkommen und Vermögen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben einzusetzen.
Eine stärkere Beteiligung hoher Einkommen und Vermögen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben ist nicht zuletzt auch aus grundsätzlichen wirtschafts- und sozialpolitischen Erfordernissen unverzichtbar. Da jeder Schuld eine Vermögensposition gegenüber steht, ist die aktuelle Krise der öffentlichen Haushalte zugleich eine Krise der Vermögensverteilung. Das private Vermögen konzentriert sich immer stärker auf einige wenige. Die auch in den kommenden Jahren sicherlich gegenüber den Einkommen aus Arbeit deutlich schneller steigenden Einkommen aus Vermögen und nicht zuletzt der demografische Wandel werden diese Vermögenskonzentration in den kommenden Jahren deutlich beschleunigen. Ohne die privaten Vermögen angemessen an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben zu beteiligen, wird das derzeitige Missverhältnis zwischen Schulden und Vermögen auf der einen und realer Wirtschaftsleistung auf der anderen Seite nicht in Einklang zu bringen und damit die Krise nicht zu überwinden sein. Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem nicht mehr bereit hinzunehmen, dass um den hohen Preis der rasanten Zunahme der Verschuldung öffentlicher Haushalte Banken und damit Vermögen aus öffentlichen Kassen gerettet werden, während die Beschäftigten auf reale Einkommenszuwächse verzichten und Transferempfänger sogar reale Einbußen hinnehmen müssen. Die Occupy-Bewegung und die ihr aus breiten Bevölkerungskreisen entgegen gebrachte Sympathie zeigen dieses sehr eindrücklich.
Statt jedoch dieser offenkundigen fiskal- und gesellschaftspolitischen Schieflage entgegen zu wirken, tut die Landesregierung das Gegenteil: Zu den von den Koalitionsspitzen in Berlin geplanten Steuersenkungen zur Rettung der siechen FDP, von der vor allem Besserverdienende profitieren und den niedersächsischen Landeshaushalt mit weiteren Einnahmeausfällen von 200 Mio. € belasten würden, ist vom niedersächsischen Ministerpräsidenten nur beredtes Schweigen vernehmbar.
Bis durch entsprechende steuerpolitische Beschlüsse des Bundes die Ausgaben des Landes bei sparsamer Haushaltsführung mit klarer Prioritätensetzung auf Bildung und Klimaschutz mit den Einnahmen in Einklang zu bringen sind, muss in gewissem Umfang Landesvermögen zur Finanzierung der erforderlichen Ausgaben eingesetzt werden. Die Kapitalerhöhung des Landes bei der NordLB über die Umwandlung der stillen Einlagen in Stammkapital hinaus, kann dafür zurück gefordert werden. Sie wurde nicht aus sachlicher Notwendigkeit, sondern ausschließlich vorgenommen, um die Landesbank über die Hürde eines für die konkrete Situation der NordLB hinsichtlich seiner Eigenkapitalbestimmungen unsinnigen Bankenstresstests der Europäischen Bankenaufsicht zu bringen. Für die Hessische Landesbank, die als eine der wirtschaftlich gesündesten Landesbanken Deutschlands gelten kann, hat diesen Stresstest nicht bestanden, ohne das dies erkennbar schwerwiegende Folgen für die Bank gehabt hätte.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender