

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Das Eingreifen der Politik und des Staates ist unvermeidlich, um den Mechanismus der sich selbst verstärkenden Krise zu unterbrechen, sowie einen Zusammenbruch der Wirtschaft und damit noch größere Schäden zu vermeiden. Das grundsätzliche Konzept einer Rekapitalisierung der Banken, der staatlichen Garantien für den Interbankenmarkt und der übergangsweisen Bereitstellung von großen Liquiditätsmengen durch die Notenbanken scheint der richtige Lösungsansatz dafür zu sein.
Die Notwendigkeit nationaler und internationaler Anstrengungen entlässt die Landesregierung aber nicht aus der Verpflichtung, dabei die Interessen des Landeshaushaltes und der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Dazu muss sie ein transparentes Bild über die Betroffenheit der privaten und öffentlichen Haushalte und der wirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen gewinnen und die weitere Entwicklung kontinuierlich verfolgen. Dies sollte durch die Bildung eines "Krisenstabs" unterstützt werden, an dem auch die Kammern, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und der Verbraucherschutz beteiligt werden müssen. Das Parlament ist durch regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einzubeziehen.
Ziel muss es sein,
- das Risiko der Inanspruchnahme des Landes und seiner Steuerzahler und Steuerzahlerinnen aus dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) soweit wie möglich zu minimieren,
- Einnahmeausfällen durch die Bankenkrise und ihrem Übergreifen auf die Realwirtschaft entgegenzuwirken,
- Vorsorge zu treffen, damit die prioritären Zukunftsaufwendungen im Erziehungs- und Bildungsbereich, im Klimaschutz sowie für die soziale Sicherung auch bei zurückgehenden Einnahmen gewährleistet werden können,
- Maßnahmen einzuleiten und zu unterstützen, die eine Wiederholung dieser Finanzkrise verhindern und niedersächsische Kleinanleger künftig vor unkalkulierbaren Verlustrisiken schützen.
Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, sich für Nachbesserungen des FMStG einzusetzen, die sicherstellen, dass
- die wesentlichen Pflichten der geförderten Banken u.a. in Bezug auf Sicherheitsleistungen, Risikoprämien, Geschäftsgebaren und fortlaufende Risikomessungen transparent gesetzlich festgelegt werden,
- Hilfen zur Rekapitalisierung nur gegen Übertragung entsprechender Eigentumsanteile mit Stimmrecht erfolgen,
- vorrangig ein angemessener Eigenbeitrag der leitenden Personen und der Anteilseigner gefordert und durchgesetzt werden kann,
- die Hilfen nur auf der Basis einer wirtschaftprüferischen Expertise erfolgen,
- eine Hilfe zur Selbsthilfe für neue Geschäfte gewährt und das Aufkaufen schlechter Risiken (Problem-Aktiva) ausgeschlossen wird,
- Kontroll- und Beteiligungsrechte der Parlamente beachtet und ihre Budgetrechte gewahrt werden.
Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, dazu beizutragen, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Wiederholung dieser Bankenkrise verhindern.
Die individuellen, unternehmens- und branchenbezogenen Haftungsrisiken der Vorstände, Unternehmen und Verbünde im Finanzbereich müssen daher ausgeweitet werden durch
- eine quantitative und qualitative Ausweitung der bestehenden Einlagensicherungssysteme und der vereinbarten Haftungsverbünde der Finanzwirtschaft,
- die Verpflichtung zu verstärkten Eigenkapitalhinterlegungen,
- ein Verbot der bilanziellen Risikoauslagerung in Zweckgesellschaften (conduits),
- die Pflicht, bei einer Weitergabe verbriefter Kredite einen wesentlichen Teil dieser Risiken in den eignen Büchern zu behalten,
- die Einbeziehung von Hedgefonds, Private Equity und anderen unregulierten Finanzmarktakteuren in einen regulierten und kontrollierten Finanzmarkt.
Die Rahmenbedingungen im Management der Banken müssen die Verantwortlichkeit der handelnden Personen für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung stärken durch
- eine gesetzlich festgelegte Haftungsausweitung in den privaten Vermögensbestand,
- eine Beschränkung der Aufsichtsratsmandate auf maximal fünf pro Person,
- ein Verbot des direkten Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat,
- eine Begrenzung und Transparenz bei den Managergehältern,
- eine Bemessung der erfolgsabhängigen Gehaltszahlungen an langfristigen und nachhaltigen Unternehmenszielen,
- eine sanktionsfähige Quotenregelung für die Besetzung von Frauen in Leitungsfunktionen.
Eine verbesserte Steuerung, Aufsicht und Kontrolle über die neu regulierten Märkte ist sicherzustellen durch
- eine bessere Koordinierung der nationalen Aufsichtsbehörden zugunsten einer gestärkten und besser ausgestatteten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin),
- die Ausweitung der Kompetenzen der BaFin auf sämtliche Bankgeschäfte,
- einheitliche Verfahren und Vernetzung der nationalen Aufsichtssysteme im EU-Rahmen,
- internationale Zusammenarbeit und die gemeinsame Austrocknung der Steuer- und Regulierungsoasen,
- Schaffung einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Europäischen Ratingagentur und die Einbeziehung der privaten Ratingdienstleister in die Aufsichts- und Kontrollsysteme,
- Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen "Finanz-TÜVs" zur Prüfung, Zertifizierung und Zulassung innovativer Finanzprodukte,
- ein dauerhaftes Verbot von sogenannten Leerverkäufen,
- die Rückkehr bei den Bilanzierungsregeln von der aktuellen Marktbewertung zu den beschaffungswertbezogenen Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB),
- die Einführung einer Finanzumsatzsteuer in Europa, die einen Beitrag des Finanzsektors zum Gemeinwesen sichert und Spekulationsanreize dämpft.
Eine wichtige Stabilisierungs- und Regulierungsfunktion können sachkundige und informierte Privatanleger wahrnehmen. Der Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten muss deshalb gestärkt werden durch
- ein spezielles unabhängiges Beratungsangebot bei den Verbraucherschutzeinrichtungen in Zusammenarbeit mit der BaFin und dem Finanz-TÜV, das von der Finanzbranche finanziert werden muss,
- Informationsstandards über Funktion und Risiken von Finanzanlagen, die eine Vergleichbarkeit mit anderen Finanzprodukten erleichtern,
- verschärfte Anforderungen an die Kenntnisse und Beratungspflichten der Finanzdienstleister mit verbraucher- statt provisionsorientierten Angebotsstrukturen,
- Umkehr der Beweislast bei beklagten Falschberatungen und die Erleichterung von Sammelklagen,
- besondere Unterstützung der Verbraucher und Verbraucherinnen bei der Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Anlagekriterien.
Begründung
Mit dem Druck des Bundes auf die Länder, im Rahmen einer gesamtstaatlichen Anstrengung zu einer schnellen Einigung beim Rettungspaket zu kommen, konnten die Länderinteressen nicht ausreichend in das Konzept einfließen. In Niedersachsen wurden darüber hinaus durch die Weigerung der Regierungsfraktionen, noch vor der Entscheidung eine Sondersitzung des Landtages durchzuführen, auch die Beteiligungsrechte des Parlamentes missachtet. Die erklärte Absicht, lediglich Hilfe zur Selbsthilfe leisten zu wollen, einen maximalen Eigenbeitrag der Banken und des Managements einzufordern, sowie größtmögliche Mitentscheidungsrechte und Sicherheiten zu gewährleisten, ist in dem Konzept nicht gesetzlich abgesichert. Die geltende Rechtsverordnung lässt viel Raum für Interpretation und Ermessen zugunsten der Banken. Die bedingungslose Vorabzustimmung von Ministerpräsident Wulff und Finanzminister Möllring hat dieses Primat der Krisenverursacher begünstigt. Hier muss zügig nachgebessert werden.
Stabile Finanzmärkte spielen eine wichtige Rolle für eine funktionierende soziale und ökologische Marktwirtschaft. Das gilt für die Finanzierung von Unternehmen der Realwirtschaft ebenso wie für den Aufbau einer Finanz- oder Altersvorsorge bei Privatpersonen. Deshalb ist es erforderlich, die Finanzmarkt(un)ordnung zu reformieren. Dies muss geschehen, solange die Akteure noch unter dem Eindruck der gegenwärtigen Krise stehen. Später wächst die Gefahr, dass alles beim Alten bleibt und damit eine Wiederholung der Vorgänge vorprogrammiert ist. Dabei sind alle staatlichen Ebenen und eine Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Kontext erforderlich. Die wichtigsten Maßnahmen sind im Entschließungstext unabhängig von der Zuständigkeitsebene im funktionellen Zusammenhang aufgeführt.
Die Vertrauensbildung in den Finanzmärkten beginnt bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen, die als Kleinanleger Vorsorge betreiben. Hier herrscht eine deutliche Informationsschieflage zwischen den anbietenden Finanzdienstleistern und den Nachfragern. Deshalb muss der Verbraucherschutz mit den genannten Maßnahmen gestärkt und ihre Rechtsposition verbessert werden.
Fraktionsvorsitzender