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Antrag der Grünen - Drs. 15/4178
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, sich bereits heute im Einzelnen zu den folgenden Entscheidungskriterien dahingehend zu äußern, ob das Einvernehmen bei Nichterfüllung versagt wird.
Das Einvernehmen zur Elbvertiefung wird nicht erteilt, wenn
Der Landtag fordert die Landesregierung zudem auf,
den von den Vorhabensträgern behaupteten Bedarf, die vorgebrachten Arbeitsplatzeffekte und das volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis aus aktueller Sicht durch unabhängige Gutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Dies ergibt sich zwingend aus der aktuellen Diskussion, die diese Behauptungen stark in Frage stellt. Diese Diskussion wird auch durch Aussagen von Landesbehörden und vom Bundesamt für Naturschutz gestützt.
Begründung
In der aktuellen Diskussion um die erneute Elbvertiefung wird von allen Beteiligten immer wieder betont, dass eine zwingende Voraussetzung die Gewährleistung der Deichsicherheit ohne Abstriche ist. Eine solche Aussage hat aber nur begrenzten Wert, wenn nicht konkret belegt wird, wie dies sichergestellt werden kann. Die Vorhabensträger und ihre Gutachter haben hierzu bislang keine überzeugenden Angaben gemacht. Auch die Landesregierung sieht sich bisher offensichtlich nicht in der Lage, hierzu konkrete und für die betroffene Unterelberegion zufrieden stellende Angaben zu machen. Sie beschränkt sich auf relativ allgemein gehaltene, summarische Positionen, die letztendlich nicht verifizierbar sind. Diese für die Elbunterlieger völlig unbefriedigende Situation lässt sich bei allen parlamentarischen Initiativen der Oppositionsfraktionen der letzten Monate (Entschließungsanträge, Aktuelle Stunde, Große Anfrage, Kleine Anfragen) nachverfolgen. Somit entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung eine klare Aussage noch vor den Landtagswahlen im Januar 2008 vermeiden möchte.
Diese Situation ist den betroffenen Menschen an der Tideelbe nicht länger zuzumuten. Sie wollen Klarheit und fordern die Unterstützung ihrer Belange durch die Landesregierung ein. Dieser Anspruch lässt sich mit den im Entschließungstext genannten Aussagen erfüllen. Der Umstand, dass formal das Einvernehmen des Landes erst nach dem Planfeststellungsverfahren geprüft wird, schließt nicht aus, dass die Landesregierung bereits heute dazu klare Aussagen macht. Im Gegenteil: Ein solches Vorgehen würde die Transparenz der Einvernehmensentscheidung deutlich erhöhen und auch die Vorhabensträger frühzeitig mit den Anforderungen des Landes konfrontieren. Zudem sollte nach der Wahl auch das gelten, was vor der Wahl gesagt wurde: Deichsicherheit und Hochwasserschutz sind nicht verhandelbar und müssen zweifelsfrei sichergestellt werden. Anstelle unterschiedlicher Meinungen zwischen Projektbefürwortern und –gegnern, denen widersprüchliche Gutachten zugrunde liegen, sind hier stichhaltige Belege notwendig. Die von den Vorhabensträgern vorgelegten Antragsunterlagen und Begleitgutachten werden dem nicht gerecht, da sie lückenhaft, fehlerhaft und wenig objektiv sind. Hier sind unabhängige Gutachten außerhalb der Bundeswasserstraßenverwaltung erforderlich.
Fraktionsvorsitzender